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Pfullingen (Landkreis Reutlingen) / Stuttgart, 31. August 2023 – Tierquäler gesucht: Nach Angaben des Tierheims Reutlingen hat eine unbekannte Person in Pfullingen am Dienstagabend einen Kater in einer provisorisch zusammengebastelten Kistenkonstellation ausgesetzt. Auf der Kiste klebte ein Zettel mit dem Hinweis „Katze zu verschenken“. Die Konstellation aus mit Klebeband zusammengehaltenem Wäschekorb und einer Klappkiste wurde gegen 22 Uhr am Ortsausgang Richtung Gönningen auf der Gönningerstraße bei der Einmündung Talackerstraße gefunden. Beigelegt waren zwei Schälchen und etwas Katzennahrung. Der Kater ist kastriert, nicht gekennzeichnet und hat grau getigertes Fell. Das Tierheim bittet um Hinweise. Für den entscheidenden Hinweis seien von einer Katzenfreundin bereits 100 Euro Belohnung ausgesetzt worden.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt auch PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Wir möchten helfen aufzuklären, wer den Kater so rücksichtslos auf die Straße gesetzt und wie einen Gegenstand zum Mitnehmen angeboten hat“, Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Der Halter oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und die junge Katze im Tierheim abgeben müssen. Das Tier einfach auszusetzen und dem möglichen Tod zu überlassen, ist nicht nur herzlos, sondern auch tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um so Tiere und Menschen vor weiteren Gewalttaten zu schützen.“
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Themen/Tierheim
PETA.de/Themen/Ausgesetzte-Tiere
PETA.de/ausgesetzten-Vierbeiner-gefunden-was-tun-PETA-Expertin-gibt-hilfreiche-Tipps
PETA.de/Themen/Katzenhaltung
Pressekontakt:
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]
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