AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Stuttgart, den 25.10.2023
Hans-Peter Hörner MdL: Landesverfassung bei Grundschulempfehlung berücksichtigen
„Schüler müssen nach ihren Begabungen erzogen und ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend gefördert werden“. Mit diesen Worten begründete der stellv. schulpolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL heute im Plenum die Zustimmung zum FDP-Antrag zur verbindlichen Grundschulempfehlung. „Lebensformen sind divers, eine wesentliche Voraussetzung für die Evolution, und das gilt auch für den Menschen und seine Begabung. In unserer Landesverfassung Artikel 11 heißt es, dass jeder junge Mensch ‚das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung‘ hat. Umfragen unter den Fachkräften von Erziehung und Ausbildung haben ergeben, dass sich fast 85 % gegen die derzeitige Regelung der Grundschulempfehlung aussprechen.“
Die Anzahl der durch die Unverbindlichkeit der Schulempfehlung mittlerweile gebrochenen, wenn nicht gar zerbrochenen Schulbiografien ist eklatant, zitiert Hörner die Landesvorsitzende des Realschullehrerverbandes. „Die entsprechenden Untersuchungsergebnisse über die Studierfähigkeit von Abiturienten bzw. die Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern – bei nicht wenigen ohne Abschluss – sprechen eine deutliche Sprache. Sie sind ein Schlag in das Gesicht grün-roter und grün-schwarzer Sozialarchitekten, die aus Gründen der Machterhaltung Chancengleichheit für alle über das Absenken des Ausbildungsniveaus und der Prüfungsstandards suggerieren. Wir alternative Demokraten verweisen zusätzlich zur Empfehlung der Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung auf unser vorgestelltes Schulstartgesetz, das insbesondere auch Kindern, die familiär nicht die erforderlichen Vorstrukturen erhalten, sprachlich, geistig und körperlich große Einstiegsvorteile bietet.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Hartung
Pressesprecher
Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im
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Original Quelle Presseportal.de
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