AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Stuttgart, den 31.07.2024
Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL reagiert wie folgt auf den Bericht der Landesregierung zu den eingeschränkten Rechten minderjähriger Mandatsträger:
„Wir als AfD-Fraktion hatten die Landesregierung bereits im Juli 2021 in einem Antrag der Fraktion aufgefordert, ihre Absicht, das Wahlalter zu senken, aufzugeben, eben weil 16-jährige nicht voll geschäftsfähig sind. Die Landesregierung selbst gesteht jetzt ein, dass genau dies nun zu Problemen führen wird. Die volle Wahrnehmung des Mandates ist minderjährigen Mandatsträgern nicht möglich. Dennoch zieht sie aus ihren Fehlern keine Konsequenzen. Es ist nur mehr unsäglich! Genau so beim Landtagswahlrecht. Das alte Landtagswahlrecht war das fairste und demokratischste Wahlrecht, bei dem insbesondere auch das Persönlichkeitswahlrecht im Mittelpunkt stand. Der Wähler wird jetzt in seinen Wahlmöglichkeiten massiv eingeschränkt, einzelne Personen wegen Kompetenz und Fachkompetenz zu wählen ist nicht mehr möglich. Die Macht wird auf die Parteien verlagert und Mandatsträger auf Linie getrimmt. Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit zählen nicht mehr. Der Wurmfortsatz der Grünen, die CDU, setzt sich auf Bundesebene vehement gegen das neue Wahlrecht ein. Auf Landesebene hingegen hört man nichts von ihr. Die CDU ist hier im Land ein Handlanger der Grünen und sonst nichts!“
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im
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Original Quelle Presseportal.de
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