Halle/MZ (ots)
Die Justiz in Sachsen-Anhalt hält das öffentliche Zeigen einer am Galgen baumelnden Ampel nicht für strafbar. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe). „Alle drei Verfahren wurden durch die zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt, da eine Strafbarkeit des ‚Galgens mit einer Ampel‘ unter keinem Gesichtspunkt als gegeben angesehen wurde“, erklärte das Landesinnenministerium auf Anfrage des SPD-Innenpolitikers Rüdiger Erben.
Zwei der drei Einstellungen verantwortet die Staatsanwaltschaft Halle, eine die Staatsanwaltschaft Dessau. Geprüft wurde, ob der Galgen eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist, also zum Töten von Politikern der Ampel-Koalition aufruft. Halles Behördenleiterin Heike Geyer sagte der MZ, offensichtlich stehe das Ampel-Symbol für die Bundesregierung. Eine „konkrete Aufforderung“ sei dem Galgensymbol aber nicht zu entnehmen. Es handle sich vielmehr um einen „Ausdruck der Missbilligung der Politik der Bundesregierung“. Wenn es um Machtkritik gehe, seien „auch besonders anklagende Angriffe zulässig“, sagte Geyer. Daher werde es auch keine weitere Suche nach Tatverdächtigen geben. Die Staatsanwaltschaft Dessau erklärte, sie habe die Ermittlungen eingestellt, da ein Täter nicht gefunden worden sei.
Der SPD-Innenpolitiker Erben kritisiert die Entscheidungen: „Es gibt jetzt einen Freibrief von der Justiz. Das wird zu einer weiteren Verrohung führen.“ Der Galgen bleibe ein Hinrichtungsinstrument und habe bei politischen Protesten nichts zu suchen, sagte Erben.
Bei den Bauernprotesten Anfang des Jahres wurden mehrere Ampel-Galgen aufgestellt, darunter in Weißenfels und Rathewitz (Burgenlandkreis), in Teutschenthal (Saalekreis) und in Wittenberg.
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