Polizei News für MSP , Region Mainfranken , Unterfranken und Rhön , 22.06.2016

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saschasfotografien / Pixabay Polizei

Geplatzter Reifen am Lkw führt zu schwerem Unfall – Drei Schwerverletzte – Vollsperrung der Autobahn

WALDASCHAFF, LKR. ASCHAFFENBURG. Zu einem schweren Verkehrsunfall mit drei Schwerverletzten ist es am Mittwochnachmittag auf der A 3 zwischen den Anschlussstellen Bessenbach und Weibersbrunn gekommen. Zur Ermittlung der Unfallursache wurde von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Gutachter hinzugezogen. Die A 3 musste für die Bergung und Unfallaufnahme in Fahrtrichtung Nürnberg komplett gesperrt werden.

 

Ein geplatzter Lkw-Reifen führte gegen 14:00 Uhr auf der A 3 zu einem schweren Verkehrsunfall. Der 58-jährige Lkw-Fahrer verlor durch einen geplatzten Reifen die Kontrolle über seinen Sattelzug. Der Iveco kam nach links ab, prallte gegen die Betongleitwand der Autobahn und blieb quer zur Fahrtrichtung stehen. Ein Ford-Fahrer auf dem linken Fahrsteifen versuchte noch nach links auszuweichen, kam dabei ebenfalls gegen die Betongleitwand und wurde dadurch mit seinem Pkw in die Luft geschleudert. Durch den folgenden Überschlag erlitt der Fahrer schwere Verletzungen. Ein nachfolgender 56-jähriger Audi-Fahrer konnte ebenfalls nicht mehr ausweichen und prallte frontal gegen den noch schleudernden Sattelauflieger. Dabei zogen sich der Fahrer, wie auch sein 44-jähriger Beifahrer schwere Verletzungen zu. Nach der medizinischen Erstversorgung durch den Rettungsdienst und einen Notarzt, wurden der 56-Jährige mit einem Rettungshubschrauber und die beiden anderen Schwerverletzten mit Rettungswagen in Krankenhäuser eingeliefert.

Für die Bergung und die Unfallaufnahme musste die Autobahn für knapp drei Stunden in Fahrtrichtung Nürnberg gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn und den umliegenden Umleitungsstrecken führte. Die Feuerwehren aus Bessenbach und Waldaschaff waren mit einer Vielzahl von Einsatzkräften vor Ort. Die Unfallaufnahme und die weitere Sachbearbeitung führt die Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenbach-Hösbach durch. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurde ein Gutachter hinzugezogen.

Mutmaßliche Beziehungstat an Bushaltestelle – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 22.06.2016

SCHWEINFURT. Nachdem am Dienstagnachmittag ein 58-Jähriger seine, von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer attackiert und ihr dabei lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, wurde der Tatverdächtige heute der Ermittlungsrichterin vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl.

Wie berichtet, hatte der Tatverdächtige gegen 14:50 Uhr mehrfach mit einem Messer an einer Bushaltestelle in der Oskar-von-Miller-Straße auf die Frau eingestochen. Diese kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Schweinfurter Krankenhaus. Der 58-Jährige wurde vor Ort von Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte heute Nachmittag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Der 58-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Zeugen, die der Polizei bislang noch nicht namentlich bekannt sind und tatrelevante Angaben machen können, werden gebeten, sich unter Tel. 09721/202-1731 zu melden.

Haftbefehl wegen 35 Euro – 45-Jähriger leistet bei Verhaftung Widerstand – ein Polizeibeamter leicht verletzt

BAD BOCKLET OT ROTH, LKR. BAD KISSINGEN. Gegen die Vollstreckung eines Erzwingungshaftbefehls hat sich am Dienstagmorgen ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Bad Kissingen erheblich zur Wehr gesetzt. Den eingesetzten Polizeibeamten gelang es den Mann zu fesseln, wobei ein Beamter leicht verletzt wurde und anschließend zur Dienststelle der PI Bad Kissingen zu bringen. Nach Zahlung der 35 Euro konnte der 45-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Die standhafte Weigerung ein Bußgeld über 35 Euro zu bezahlen, führte dazu, dass das zuständige Amtsgericht einen Erzwingungshaftbefehl gegen den 45-Jährigen erließ. Zuvor hatte er mehrfach zu erkennen gegeben, dass für ihn die Bundesrepublik Deutschland nicht existent ist und völker- und verfassungsrechtlich illegal sei. Bei der Vollstreckung des Haftbefehls leistete der 45-Jährige nicht unerheblichen Widerstand und verletzte einen Beamten leicht. Nach der Fesselung brachten die Beamten den Landkreisbewohner zur Polizeiinspektion Bad Kissingen. Eine weitere Freiheitsentziehung konnte durch die Zahlung der erforderlichen 35 Euro vermieden werden.

Zusätzlich zu dem Bußgeldverfahren erwartet den 45-Jährigen nun eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Die weiteren Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Bad Kissingen.

Erzwingungshaftbefehl:

Weigert sich ein Betroffener auch nach rechtskräftiger und vollstreckbarer Entscheidung des Gerichts, die im Bußgeldbescheid genannte Summe zu bezahlen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde unter den Voraussetzungen des § 96 I OWiG durch Beschluss die Erzwingungshaft anordnen.
Die Erzwingungshaft ist ein sog. Beugemittel, welches ausschließlich die Bezahlung der Geldbuße zum Ziel hat.

PP Unterfranken

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