Präventions- und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

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Präventions- und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Wie können Betriebe verantwortungsvoll mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz umgehen? Was können nachhaltige Maßnahmen sein, wie sehen wirksame Betriebsvereinbarungen aus? Gemeinsam mit der Charité Berlin stellte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes konkrete Handlungsmöglichkeiten sowie neue Forschungserkenntnisse vor.

An der Charité Berlin beschäftigen sich gleich mehrere Forschungsprojekte mit dem Thema, die bei der Fachveranstaltung vorgestellt wurden. Unter anderem stellte die Charité Ergebnisse der ersten Studie (Watch-Protect-Prevent) zu sexueller Belästigung im Krankenhaus in Deutschland vor. Daneben präsentierte sie eine Auswertung und Analyse von Dienstvereinbarungen, die sie auf Gemeinsamkeiten und empfehlenswerte Inhalte durchleuchtet hat. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erläuterte hierzu die Rechtslage sowie ihre Umfrage unter Beschäftigten, die Wissen zu sexueller Belästigung und dem Schutz durch Arbeitgeber sowie persönliche Erfahrungen abgefragt hat.

„Sexuelle Belästigung kann immer treffen, ob in Führungsposition oder im Praktikum, ob altgedient oder neu im Job“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, auf der Veranstaltung. „Aber die Hilflosigkeit und Frustration, die Angst und die Befürchtung, als Opfer für die Belästigung auch noch verantwortlich gemacht zu werden – das ist allen gemein.“ Lüders wies auf die enormen Wissenslücken bei den Beschäftigten hin, die unter anderem dazu führten, dass Betroffene nicht ihre Rechte durchsetzen. Der Umfrage der Antidiskriminierungsstelle zufolge weiß nur jede und jeder fünfte Befragte, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beschäftigte aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Und nicht einmal jede und jeder dritte Befragte kennt die entsprechende Ansprechperson zum Thema im Betrieb. Umso wichtiger sei es, mit Hilfe von „Best Practice„-beispielen einen anderen Umgang mit dem Thema im Arbeitsumfeld zu erreichen.

Lüders verwies auch auf die Empfehlungen der Expert_innenkommission gegen Geschlechterdiskriminierung, die unter dem Vorsitz der Direktorin des WZB Berlin, Prof. Jutta Allmendinger, und dem ehemaligen regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, Empfehlungen zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entwickelt hat. Diese spricht sich unter anderem für verpflichtende Schulungen für Führungskräfte und Betriebsräte sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle aus, die insbesondere kleinere Unternehmen ohne eigenen Betriebsrat nutzen können.

 

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