Vorstände in Landesunternehmen: Besser bezahlt als die Regierung – Einsparungen in Millionenhöhe möglich
Der Rechnungshof hat die Vorstandsbezüge bei fünf großen Landesunternehmen für den Zeitraum 2017 bis 2022 geprüft und festgestellt, dass bei diesen Unternehmen jährlich bis zu 2,1 Mio. € eingespart werden könnten.
Aktuell gibt es im Land Berlin – anders als in anderen Bundesländern – keine konkreten Vorgaben zur Höhe von Vorstandsbezügen. Das Ergebnis: Vorstandsmitglieder der fünf geprüften Landesunternehmen erhalten sehr hohe Bezüge. Sie übertreffen die Bezüge von Senatsmitgliedern und sind auch im Vergleich zueinander nicht plausibel. Neben dem Grundgehalt erhalten alle Vorstände auch Boni, für die keine ausreichend klaren Zielvorgaben festgelegt werden.
Der Rechnungshof erwartet, dass der Senat die Vergütungshöhe für Vorstände regelt, dabei die Größe der Unternehmen berücksichtigt und sich am öffentlichen Dienst orientiert.
Wohnungen verzweifelt gesucht – aber Zweckentfremdungsverbot bei Ferienwohnungen wird kaum kontrolliert
Die Bezirksämter haben das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung nicht konsequent durchgesetzt – obwohl in Berlin mindestens 100.000 Wohnungen fehlen. Der Rechnungshof hat bei allen Bezirksämtern – davon bei zwei Bezirksämtern vertieft – geprüft und schwerwiegende Mängel festgestellt.
Hinweisen aus der Bevölkerung wurde nicht konsequent nachgegangen und Ordnungswidrigkeiten wurden nicht konsequent verfolgt. Die Bezirksämter haben auch nicht nachverfolgt, ob illegal genutzte Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden. Außerdem haben sie illegale Ferienwohnungen nicht aktiv ermittelt, obwohl dafür seit 2021 digitale Tools gesetzlich erlaubt waren. Dies lag vor allem daran, dass die für Wohnen zuständige Senatsverwaltung eine Ermittlungssoftware weder entwickelt noch beschafft hat, um sie den Bezirksämtern zur Verfügung zu stellen. Die Senatsverwaltung verweist stattdessen auf eine EU-Verordnung, die jedoch frühestens im Jahr 2026 umgesetzt wird und außerdem die nötige automatisierte Datenauswertung gar nicht vorsieht. Die Bezirksämter wären hier auf die Mitwirkung von Online-Plattform-Betreibern angewiesen.
Der Rechnungshof erwartet, dass die Bezirksämter das Zweckentfremdungsverbot konsequenter durchsetzen sowie digitale Tools zur aktiven Ermittlung von illegalen Ferienwohnungen nutzen und dabei von der Senatsverwaltung unterstützt werden.
Grundsteuerreform: Zeitdruck und mangelhafte Digitalisierung führt bei Finanzämtern
zu vielen Fehlern – Korrekturen sind schwierig
Die Finanzämter haben in mehr als 40 Prozent der geprüften Fälle nicht die richtigen Grundsteuerwerte ermittelt. Die Werte dieser Fälle sind insgesamt um 30,6 Mio. € zu niedrig. Es besteht daher für die etwa 761.000 Wohngrundstücke das Risiko, dass die Grundsteuerwerte korrigiert und um insgesamt rd. 48 Mrd. € erhöht werden müssen. Das würde zu jährlichen Mehreinnahmen von rd. 70 Mio. € führen. Für einzelne Hausbesitzer kann dies zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Die Finanzämter haben bei der Feststellung der Grundsteuerwerte viele Fehler gemacht, die nur noch teilweise korrigiert werden können. Sie haben z. B. Grundstücke der falschen Grundstücksart zugeordnet, ungerechtfertigte Abschläge auf den Bodenrichtwert vorgenommen oder trotz Steuerbefreiung Grundsteuerwerte festgestellt. Ein Grund: Die Daten lagen nicht durchgehend digital vor und konnten folglich nicht automatisiert verarbeitet werden.
Mit IT-gestützte Basisinformationen für Grundstückseigentümer und Finanzämter hätten sich einige Bearbeitungsfehler vermeiden lassen. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass an einer Digitalisierung der Berliner Verwaltung kein Weg vorbeiführt. Die Finanzämter und andere beteiligte Stellen müssen die Verwaltungsverfahren schnell digitalisieren, um effizienter arbeiten zu können. Aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs haben die Finanzämter einen Teil der Grundsteuerwerte angepasst.
Schneckentempo statt digitale Überholspur – Berlin kommt beim Onlinezugangsgesetz kaum voran
Bund und Länder hatten seit 2017 den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch online anzubieten. Berlin ist von diesem Meilenstein der Digitalisierung noch meilenweit entfernt. Grund ist vor allem die seit Jahren mangelhafte Steuerung der IKT-Prozesse.
Ein zentrales Vorhaben des OZG sind so genannte „Einer für Alle-Dienste”: Ein Land entwickelt Online-Dienste, die dann von anderen Ländern und Kommunen mitgenutzt werden können. Das soll unnötigen Verwaltungsaufwand sparen. Berlin gehört hier zu den Schlusslichtern der Bundesländer, sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung. Berlin hatte zudem für einige Projekte die Federführung übernommen, ohne jedoch vorher die Machbarkeit der Aufgaben zu prüfen. Die Folge: Nur eine einzige der zugesagten Leistungen wurde umgesetzt. Die nicht erbrachten Leistungen mussten dann andere Bundesländer übernehmen.
Die IKT-Steuerung hat die Senatsverwaltungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nicht ausreichend unterstützt. Sie hat nicht die nötigen organisatorischen Voraussetzungen, Rollen und Strukturen geschaffen. Die mangelhafte Umsetzung des OZG verhindert eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Das wirkt sich negativ auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung aus. Die „IKT-Steuerung“ muss endlich steuern.
Altersversorgung beim RBB – ein finanzielles Risiko für die Rundfunkanstalt
Die Beschäftigten des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) profitieren von einer betrieblichen Altersvorsorge, die gesetzliche Leistungen der Rentenversicherung ergänzt. Die Verpflichtungen des RBB zur Finanzierung der Altersvorsorge sind mit erheblichen finanziellen Risiken behaftet. Sie verschärfen die ohnehin schon angespannte wirtschaftliche Lage der Rundfunkanstalt.
Die Verpflichtungen für die betriebliche Altersvorsorge des RBB sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und betrugen im Jahr 2022 bereits rd. 773,4 Mio. €. Der Anteil dieser Verpflichtungen an der Bilanzsumme hat sich von rd. 60 % im Jahr 2017 auf rund rd. 84 % im Jahr 2022 erhöht. Obwohl dem RBB das Problem seit langem bekannt ist, hat er für die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung bisher nicht ausreichend vorgesorgt. Das wird zukünftige Haushalte des RBB belasten.
Der Rechnungshof fordert, dass der RBB entschlossen gegensteuert, Mittel für künftige Verpflichtungen zurücklegt und die Rendite für seine Anlagen verbessert.
Rechnungshof setzt sich für Bürokratieabbau ein und gibt Empfehlungen für eine Vereinfachung des Zuwendungsrecht
Berlin bewilligt jährlich Zuwendungen in Milliardenhöhe. Die umfangreichen und komplexen Regelungen im Zuwendungsrecht führen dazu, dass sowohl die Verwaltung als auch die Zuwendungsempfänger überfordert werden. Wichtige Förderziele geraten dadurch aus dem Blick. Ausgehend von seinen Prüfungserfahrungen gibt der Rechnungshof konkrete Empfehlungen, wie das Zuwendungsrecht einfacher gestaltet werden kann:
• Zuwendungen sollten im Haushalt so ausgewiesen werden, dass ein Gesamtüberblick über die Zuwendungen des Landes möglich wird.
• Bei längerfristigen Förderbedarfen sollen anstelle von wiederholter „quasi-institutioneller“ Projektförderung institutionelle Zuwendungen gewährt werden.
• Festbetragsfinanzierung und Pauschalen sollen verstärkt genutzt und die Prüfung des Besserstellungsverbots erleichtert werden.
• Das Vergabeverfahren soll für Zuwendungsempfänger vereinfacht werden.
• Die für Bauen zuständige Senatsverwaltung soll erst bei Baumaßnahmen ab 6 Mio. € beteiligt werden und Verwendungsnachweise prüfen.
Das Schweigen der Ämter – Finanzämter geben Erkenntnisse zu ungerechtfertigten Corona-Hilfen nicht weiter
Corona-Hilfen blieben in erheblichem Maß unversteuert. Die Finanzämter haben Anhaltspunkte, dass Hilfen zu Unrecht in Anspruch genommen wurden, nicht weitergegeben.
Bund und Länder haben umfangreiche Corona-Hilfen zur Stärkung der Wirtschaft bereitgestellt. Um eine Besteuerung sicherzustellen, waren die auszahlenden Stellen verpflichtet, die Finanzämter über die gezahlten Hilfen zu unterrichten. Diese Kontrollmitteilungen sind jedoch sehr spät übermittelt worden. Dadurch haben sie ihren Zweck verfehlt. In rd. 27 % der vom Rechnungshof geprüften Steuerfälle gab es deutliche Indizien für einen Leistungsmissbrauch. Die Finanzämter haben die auszahlenden Stellen darüber aber nicht informiert.
Die Finanzämter müssen bei Anhaltspunkten für einen Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel die bewilligenden Stellen darüber informieren. Zudem sollten Kontrollmitteilungen künftig frühzeitig an die Finanzämter übermittelt werden.
Zahl was Du willst: Finanzamt Neukölln fehlten für Online-Händler digitale Lösungen –
Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe
Ausländische Online-Händler haben oft nur die Steuern gezahlt, die sie selbst angemeldet oder erklärt haben. Es liegen Anhaltspunkte vor, dass deshalb allein im 1. Halbjahr 2021 rein rechnerisch Umsatzsteuern von bis zu 218 Mio. € zu niedrig festgesetzt und gezahlt wurden. Das Finanzamt Neukölln hat Verstöße zu selten geahndet und zukünftigen Steuerausfällen nicht konsequent entgegengewirkt.
Die Gründe: Das Verfahren des Finanzamts zur Registrierung der Händler war für die Masse an Daten viel zu aufwendig und fehleranfällig. Statt einer automatisierten Datenverarbeitung mussten per Mail gemachte Angaben zunächst ausgedruckt und danach mehrfach manuell erfasst werden. Zudem war das Risikomanagementsystem, das für alle im Land Berlin steuerlich geführten Unternehmen verwendet wird, nicht geeignet, die steuerlichen Risiken bei der Umsatzbesteuerung ausländischer Onlinehändler aufzudecken.
Der Rechnungshof fordert: Die Senatsverwaltung für Finanzen muss das Registrierungsverfahren und das Risikomanagementsystem des Finanzamts optimieren. Dann kann das Finanzamt Anträge mit weniger Personal- und Zeitaufwand prüfen und auf Verstöße zeitnah reagieren. Das Risikomanagementsystem muss zudem geeignet sein, Umsatzsteuerausfällen vorzubeugen.
Zum Hintergrund
Von März 2019 bis Anfang Dezember 2023 war das Finanzamt Neukölln bundesweit für die Umsatzbesteuerung von Online-Händlern aus mehr als 100 Ländern zuständig. Etwa 94 Prozent dieser Unternehmen kommen aus China. Die Anzahl der steuerlich registrierten Online-Händler ist in den letzten Jahren geradezu explodiert: Von 7.611 Ende des Jahres 2018 auf 107.455 Mitte des Jahres 2022. Seit Dezember 2023 ist das Finanzamt Berlin International für die Besteuerung der Online-Händler zuständig.
Die Senatsverwaltung für Kultur verzichtet auf Millionen – Kultureinrichtungen erzielen während der Corona-Pandemie Überschüsse
Während der Corona-Pandemie haben Berliner Kultureinrichtungen Überschüsse erzielt. Die Senatsverwaltung für Kultur hat nicht benötigte Fördermittel – trotz der angespannten Haushaltslage – bisher nicht zurückgefordert.
Berlin hat für institutionell geförderten Kultureinrichtungen während der Corona-Pandemie 2020/2021 vorsorglich 60 Mio. € zur Bewältigung von Einnahmeausfällen bereitgestellt. Die Einrichtungen haben auch Corona-Hilfeleistungen aus Bundesmitteln erhalten, die bevorzugt zur Bewältigung der Krise zu nutzen waren. Die aufgrund der Doppelförderung zu viel ausgezahlten Mittel hätten zurückgefordert werden müssen. Stattdessen hat die Senatsverwaltung für Kultur entschieden, die Überschüsse vollständig bei den Einrichtungen zu belassen.
Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung das Haushaltsrecht beachtet und zu viel ausgezahlte Mittel zurückfordert. Berlin kann es sich nicht leisten, auf Gelder zu verzichten.
IT der Justizverwaltung ist schlecht geschützt
Die IT der Senatsverwaltung für Justiz ist anfällig für Datenverluste, Datenmissbrauch und Cyberangriffe. Die Senatsverwaltung ist u.a. für die wichtigen Aufgaben von Gerichten, Gefängnissen und Staatsanwaltschaften in Berlin zuständig.
Der Rechnungshof hat schwerwiegende Mängel bei der IT-Sicherheit festgestellt: Ein Notfallmanagement fehlte, die IT-Infrastruktur und Technikräume waren nicht ausreichend vor Einbruch, Wasserschäden oder Brand geschützt, Dienstkräfte waren nicht ausreichend geschult. Das Informationssicherheitsmanagement war mangelhaft. Risiken werden dadurch möglicherweise nicht erkannt und Gegenmaßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet.
Die Senatsverwaltung hat bereits während der Prüfung auf die Feststellungen des Rechnungshofs reagiert. Sie hat Maßnahmen eingeleitet, um schwerwiegende Mängel zu beseitigen und die IT-Sicherheit zu verbessern. Dieser Prozess muss mit hoher Priorität fortgesetzt werden.
Personalrecht nicht beachtet – ungerechtfertigte und deutlich überhöhte Personalausgaben im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Der Rechnungshof hat 170 Personalfälle mit einem Ausgabevolumen von 7,8 Mio. € je Jahr geprüft. Das Bezirksamt hat gravierende Fehler bei der Bearbeitung dieser Personalvorgänge gemacht. Die Konsequenz: Ungerechtfertigte und überhöhte Zahlungen an Beschäftigte in Höhe von 1,4 Mio €.
Das Personalrecht wurde regelmäßig nicht beachtet, u.a. bei Auswahlverfahren, der Bewertung von Arbeitsgebieten und Berufserfahrung sowie der Gewährung von Prämien und Zulagen. Es wurden Bewerber ausgewählt, die die fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, Bewerber mit gleichwertigen Qualifikationen ungleich behandelt oder ohne sachliche Begründung von Stellenbesetzungsverfahren ausgeschlossen. Das Bezirksamt hat zudem ohne sachgerechte Prüfung Zulagen gewährt und Leistungsprämien ohne bzw. ohne ausreichende Begründung gezahlt.
Der Rechnungshof fordert, die Qualität der Personalsachbearbeitung deutlich zu verbessern, z. B. durch Schulungen. Personalmaßnahmen müssen ausreichend begründet und dokumentiert werden, Prozesse standardisiert und interne Zuständigkeiten klar geregelt werden.
Warum zahlen, wenn niemand kontrolliert? – Schulverwaltung und Internate kümmern sich seit Jahren nicht um Einnahmen
Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung lässt seit Jahren zu, dass Internatsschüler vereinbarte Internatsentgelte nicht zahlen. Offene Forderungen werden nicht konsequent eingetrieben. Das Ergebnis: Anfang 2024 waren fast 90 Prozent der geprüften Forderungen verjährt, 112.000 € an Einnahmenwaren somit verloren.
Schon 2012 hatte der Rechnungshof Internatsschulen geprüft und das Forderungsmanagement mit mangelhaft bewertet. Bei den drei geprüften Internatsschulen waren nun bei mindestens 30 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 40.000 € nicht mal mehr Unterlagen vorhanden. Auch waren Zuständigkeiten nicht klar definiert. Darüber hinaus fehlten den Mitarbeitenden notwendige Kenntnisse im Forderungsmanagement und zu IT-Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.
Der Rechnungshof fordert: Die Schulverwaltung muss ihre Mitarbeitenden besser schulen, Zuständigkeiten müssen geklärt und Vollstreckungsverfahren konsequent durchgeführt werden. Ausgelöst durch die Prüfung des Rechnungshofs hat die Senatsverwaltung reagiert und den Mitarbeitenden einen elektronischen Zugang für die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden bereitgestellt.
Gravierende Fehler im Haushalt der Studierendenschaften: Hochschulleitungen und
Senatsverwaltung reagieren zu spät
Die Studierendenschaften finanzieren ihre Tätigkeit aus den Beiträgen der Studierenden. Für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Mittel sind sie selbst zuständig. Dabei haben sie haushaltsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Da sie keine ausreichenden juristischen und haushaltsrechtlichen Kenntnisse hatten, machten sie gravierende Fehler. Diese wurden nicht oder erst spät entdeckt, weil die Hochschulleitungen und die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung ihre Aufsichtspflichten unzureichend wahrgenommen haben.
Der Rechnungshof hat fünf ausgewählte Studierendenschaften geprüft. Kontostände in Millionenhöhe weisen darauf hin, dass sie z. B. überhöhte Beiträge erhoben haben. Studierendenschaften mussten zudem aufgrund falscher Einschätzungen von Arbeitsverhältnissen Beiträge an das Finanzamt nachzahlen. Fehlerhafte Kalkulationen und ein fehlendes Forderungsmanagement führten zu Verlusten. Außerdem kam es bei der Aufstellung der Haushaltsrechnungen am Ende des Haushaltsjahres und der abschließenden Genehmigung der Entlastung durch die Wissenschaftsverwaltung über Jahre hinweg zu Versäumnissen.
Die Senatsverwaltung sollte sicherstellen, dass Hochschulleitungen ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen. Würden sie den Studierendenschaften mit ihrem Fach- und Anwendungswissen zur Seite stehen, könnten viele Fehler vermieden werden. Der Rechnungshof hat daher empfohlen, dass sie den Studierendenschaften ihre Unterstützung anbieten.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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