Mainz (ots)
An den Ermittlungen und an der Fairness des Prozesses kann es keine Zweifel geben. Bis zum Urteil gegen drei prorussische Separatisten im November 2022 hat ein internationales Ermittlerteam jahrelang den Abschuss von Flug MH17 über dem Osten der Ukraine aufgerollt. Drei Verurteilungen zu lebenslanger Haft standen am Ende – aber auch ein Freispruch. Und viele Fragen blieben offen. Damit muss man leben, wenn man rechtsstaatliche Prinzipien hochhält: Klar ist immer auch nur das, was man klar belegen kann. Das gilt nun sogar für Kremlchef Wladimir Putin. Selbst wenn es damals im Urteil schon eindeutig hieß, dass die prorussischen Kräfte von Moskau aus gesteuert waren: Für eine Anklage wegen des Abschusses sind den Juristen die nun kursierenden Zitate zu wenig, wonach nur einer (also Putin) über Waffenlieferungen an die Separatisten entscheide. Das mag für die Angehörigen der Opfer von MH17 niederschmetternd und für jede Art der moralischen Batrachtung einfach nur furchtbar sein. Es ist aber für die politische Bewertung nicht mehr entscheidend. Einerseits gilt das für den Westen: Er hat im Juli 2014, nachdem die Buk-Rakete das Flugzeug in Stücke zerrissen hatte, noch die Augen vor der Gewaltbereitschaft des Kreml verschlossen. Vor allem aber gilt es für Putin: Auch wenn er jetzt noch juristisch davonkommen mag, ist und bleibt er ein skrupelloser Kriegstreiber. Mittlerweile gibt es leider viele weitere menschenverachtende Taten in der Ukraine, für die er eines Tages international verfolgt werden wird. Zwar müsste viel passieren, damit er am Ende auch eine Strafe antritt. Aber seiner Schuld an den Gräueln von Butscha, am landesweiten Beschuss der ukrainischen Infrastruktur, an Entführung, Vergewaltigung, Folter und Mord: Er wird ihr nicht entgehen.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Zentraler Newsdesk
Telefon: 06131/485946
desk-zentral@vrm.de
Original-Content von: Allgemeine Zeitung Mainz, übermittelt durch news aktuell