Qualitätsvergleich nur mit Risikoadjustierung | Presseportal

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Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)

Berlin (ots)

Mit dem Kabinettsentwurf treibt das Bundesgesundheitsministerium sein Vorhaben für ein Transparenzportal mit Nachdruck voran. Der Gesetzentwurf wurde optimiert, doch die vielen und sinnvollen Verbesserungsvorschläge der Länder und Verbände sind größtenteils ungehört verhallt.

Für die evangelischen Krankenhäuser ist unverständlich, dass im Kabinettsentwurf der Auftrag zur Risikoadjustierung der Daten entfallen ist und dieser Aspekt dadurch in den Hintergrund tritt. „Für ein transparentes, faires und hilfreiches Transparenzportal muss die Umsetzung der Risikoadjustierung im Gesetzestext verankert werden“, fordert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

„Ein Transparenzportal ohne Risikoadjustierung bedeutet: Wer Patient:innen mit vielen Nebenerkrankungen, alte Patient:innen und Patient:innen mit Behinderung behandelt, steht im Qualitätsportal schlecht da“, so Radbruch weiter. Diese Patient:innengruppen haben ein höheres Risiko für Komplikationen. Wenn das bei der Auswertung der Behandlungsqualität nicht berücksichtigt wird, wird das Ergebnis verzerrt. Das betrifft die evangelischen Krankenhäuser, weil sie sich besonders für die Versorgung vulnerabler Patient:innen stark machen.

Ein Verweis des Gesetzentwurfs auf die Erfahrungen, die bei der Entwicklung des Qualitätsportals des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gewonnen wurden, ist ein sinnvoller Ansatz. Die wichtigsten Erkenntnisse: Die Qualitätsbewertungen müssen deutschlandweit für alle Leistungserbringer auf Basis einheitlicher Bewertungsregeln zustande kommen und es muss eine Risikoadjustierung erfolgen. Diese Risikoadjustierung für die Qualitätskriterien im Transparenzportal fair zu implementieren, wird Zeit benötigen. Diese Zeit muss zur Verfügung stehen und darf nicht dem ambitionierten Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums untergeordnet werden.

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