Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
– ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Katastrophenschutz in Niedersachsen in den vergangenen Jahren bereits viele zukunftsweisende Entscheidungen getroffen und wichtige Vorhaben umgesetzt.
So haben wir die Strukturen des Katastrophen- und des Bevölkerungsschutzes bereits widerstandsfähiger gemacht. Mit Beginn des Jahres 2021 haben wir die umfassende Umstrukturierung des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen mit der Gründung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz, kurz NLBK, erfolgreich abgeschlossen. Damit sind – bundesweit einzigartig – die Aufsichts- und Verwaltungsaufgaben mit der Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz in einer Behörde zusammengeführt worden. Seit 2021 haben wir zudem die Vegetationsbrandbekämpfung durch die Übergabe von diversen Fahrzeugen und weiterer Ausstattung an die Katastrophenschutzeinheiten gestärkt.
Aber, es wurde an dieser Stelle bereits ausgeführt: Der 24. Februar 2022 stellt eine Zeitenwende dar. Der Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine führt uns deutlich vor Augen: Die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt hat sich grundlegend verändert. Klassische Landesverteidigung, wie wir sie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr im Vordergrund sahen, wird wieder zu einer zentralen Aufgabe.
Allerdings zeichnet sich die Bedrohungslage in dieser neuen Zeit nicht allein durch die militärische Konfrontation in Osteuropa aus. Vielmehr ist von einer mehrdimensionalen und multiplen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit auszugehen.
Klar ist: Vor dem Hintergrund dieses Nebeneinanders von Klimawandel, verschiedenen internationalen Konfliktlagen, der Bedrohung im Cyberraum und einer höheren Anfälligkeit moderner Industrie- und Wissensgesellschaften muss der Katastrophenschutz in Niedersachsen und Deutschland weiter grundlegend verbessert und teilweise neu aufgestellt werden.
Wir haben bereits auf die aktuelle Lage reagiert und den Brand- und Katastrophenschutz auf Initiative des Innenministers hin durch ein 40 Mio. Euro Ad-hoc-Paket gestärkt. Mit diesem Ad-hoc Paket auf Landesebene sowie dem von Innenminister Pistorius initiierten Beschluss im Rahmen der letzten Innenministerkonferenz und auch im Kontext der Sonder-IMK in Brüssel im März dieses Jahres zur Schaffung eines 10 Milliarden-Pakets für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sind wichtige Weichen gestellt – weitere Schritte müssen aber folgen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes knüpft an diese Zeitenwende an, um für den niedersächsischen Katastrophenschutz einen belastbaren Rechtsrahmen für die zukünftigen Herausforderungen zu schaffen. Die Novelle ist notwendig um den beschriebenen Herausforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus sind die Krisenmanagementstrukturen unseres Landes weiterzuentwickeln und anzupassen.
Die beabsichtigten Änderungen setzen zudem die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der vom Niedersächsischen Landtag beauftragen Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ um. Neben der zentralen Verantwortung des MI für die operative und strategische Leitung von Katastrophenschutzeinsätzen bei kerntechnischen Unfällen sowie von Ereignissen landesweiter Tragweite sollen weitere Punkte mit aufgegriffen werden.
Auf einige Aspekte möchte ich eingehen:
Im Rahmen der strategischen und konzeptionellen Planung und Vorbereitungen für den Ausfall kritischer Versorgungsinfrastrukturen wird das MI die Aufgabe des zentralen Ansprechpartners des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für systembedeutsame KRITIS übernehmen. Durch eine Verordnung soll in Zukunft geregelt werden, welche Unternehmen als KRITIS identifiziert und bestimmt werden können. Wir benötigen hier Klarheit und eindeutige Zuordnungen!
Die gesetzliche Aufgabe zur Vorhaltung von zentralen Landeseinheiten u. a. für Logistik, Notfallkommunikation und mobile Stromversorgung wird nachvollzogen, auch die Bereitstellung und der Betrieb eines Zentrallagers Katastrophenschutz wird gesetzlich geregelt. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Einheiten für Einsätze im EU- Katastrophenschutzmechanismus aufzustellen.
Für die landesweite Katastrophenschutzplanung wird das Land künftig ein elektronisches Verwaltungssystem zur Verfügung stellen und für die Anbringung von Einrichtungen zur Alarmierung der Bevölkerung vor Katastrophengefahren wird eine Duldungspflicht zum Ausbau des Warnsystems in Niedersachsen geschaffen.
Da die Aufgaben der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen bereits zum 1. Januar 2021 in dem neu gegründeten Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) als obere Katastrophenschutzbehörde gebündelt wurden, sind an zahlreichen Stellen im Gesetz redaktionelle und inhaltliche Anpassungen erforderlich.
Da die Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in die nächste Legislaturperiode verschoben wurde, soll die von der AGKSV und den Hilfsorganisationen geforderte Helfergleichstellung im Rahmen eines Artikelgesetzes mit aufgenommen werden.
Durch einen Fraktionsantrag von SPD und CDU wurden darüber hinaus die Befugnisse zur Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr bei gemeindlichen Veranstaltungen in § 2 NBrandSchG ergänzt.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Mit dieser Gesetzesnovelle stellen wir die Handlungsfähigkeit des niedersächsischen Katastrophenschutzes angesichts der großen Herausforderungen sicher. All jenen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich mit ihrem Engagement große Verdienste in unserer Gesellschaft erworben haben, bieten wir nun die notwendigen rechtlichen Grundlagen.
All jenen Frauen und Männern im Katastrophenschutz möchte ich an dieser Stelle danken und ihre Bedeutung noch einmal unterstreichen.
Vielen Dank!
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de