
In der Landesbauordnung ist im Einzelnen geregelt, welche Bauvorhaben der Verfahrensfreiheit unterliegen. Verfahrensfreie Bauvorhaben können errichtet, verändert oder umgenutzt werden, ohne dass es hierfür eines baurechtlichen Verfahrens bedarf. Dies spart Bauherren Zeit und Kosten für die Realisierung ihres Bauvorhabens und entlastet die Baurechtsbehörden. Für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sind die Bauherren dabei selbst verantwortlich. Zur schnelleren Schaffung von Wohnraum werden Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung nun generell verfahrensfrei gestellt. Zudem wird die Liste verfahrensfreier Vorhaben erweitert, beispielsweise um Wand- und Dachöffnungen in Gebäuden, beim Bau von Kinderspielplätzen, Garagen und Terrassen sowie bei Brennstoffzellen.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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