Aus der Sitzung des Senats am 28. Februar 2023:
Nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 16. Februar 2023 hat der Senat den von Finanzsenator Daniel Wesener am 24. Januar 2023 vorgelegte Änderungsverordnung über die Festsetzung und Einhaltung von Stellenobergrenzen für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung des Landes Berlin beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.
Mit der Änderungsverordnung werden Stellenobergrenzen weiterhin ausgesetzt und die 2017 erlassene Regelung um fünf Jahre verlängert. Die Dienststellen haben damit auch in Zukunft größere Flexibilität bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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