Berlin (ots)
Kommende Woche steht der Gesetzesentwurf „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ im Rechtsauschuss des Bundestages auf dem Prüfstand. Doch anstatt den längst überfälligen Schritt zur Förderung von Balkonkraftwerken zu unterstützen, droht der Entwurf zum Schuss in den Ofen zu werden. Denn in der Praxis wird vor allem Mieterinnen und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken oftmals noch immer aus vorgeschobenen Gründen untersagt und mit völlig überzogenen Anforderungen und Gutachten erschwert. Mit dem geplanten Gesetz wird das auch weiterhin möglich sein.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt deshalb weitere rechtliche Schritte gegen Verbote von Balkonkraftwerken. Die Stecker-Solargeräte ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern die „Energiewende zu Hause“. Eine Installation von Balkonkraftwerken ist rückbaubar und sicher.
In einer digitalen Pressekonferenz informiert die DUH, wie die rechtlichen Schritte konkret aussehen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen muss und wie die DUH Betroffene unterstützt. Wir bitten um Anmeldung unter presse@duh.de. Für O-Töne oder Interviews wenden Sie sich gerne ebenfalls an unseren Newsroom.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Walter
Pressesprecher
Datum:
Montag, 19. Februar 2024 um 10 Uhr
Einwahldaten:
https://us02web.zoom.us/j/89347588174
Meeting-ID: 893 4758 8174
Teilnehmende:
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Dirk Legler, Anwalt und Partner, Rechtsanwälte Günther
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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