Regierung plant neue Regeln gegen Terrorpropaganda im Internet

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Facebook-Nutzer am Computer, über dts Nachrichtenagentur


Foto: Facebook-Nutzer am Computer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund plant, neue Regeln und scharfe Sanktionen einzuführen, wenn soziale Netzwerke „terroristische Inhalte“ nicht schnell löschen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig in schweren Fällen die Löschung innerhalb einer Stunde verlangen können, sieht ein 19-seitiger Gesetzentwurf vor, über den die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

Am kommenden Mittwoch soll dieser demnach im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Regierung setzt damit eine EU-Verordnung als Teil einer breiter angelegten europäischen Anti-Terror-Strategie um. Die Regeln sollen bis zum 7. Juni in Kraft treten. Kommen Anbieter wie Facebook, Twitter, Youtube oder Telegram dann künftig den Vorgaben nicht nach, können Behörden erhebliche Geldbußen verhängen.

Der Gesetzentwurf sieht für systematische Verstöße großer Unternehmen hohe Summen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahr vor. Sollte ein Unternehmen wie die Facebook-Mutter Meta belangt werden, könnten das bei einem Jahresumsatz von 118 Milliarden Dollar zu einer Geldbuße von 4,7 Milliarden Dollar (4,2 Milliarden Euro) führen. Unternehmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge zudem verpflichtet werden, eigene Ansprechpartner für deutsche Behörden zu nennen, denen Sicherheitsbehörden Beschwerden über Inhalte zukommen lassen können. Die Aufgaben des BKA werden mit dem neuen Gesetz erweitert.

Es soll eine „Kontaktstelle“ für Bürger einrichten, an die sie „terroristische Inhalte“ melden können. Gemeint sind Fälle der Verherrlichung, Anleitung oder Anstiftung zu Terroranschlägen, also etwa auch Aufrufe zum Mord an Politikern. Die Bundesnetzagentur soll in diesen Fällen die Sanktionen gegen Anbieter verhängen können. Legal bleiben sollen dagegen auch künftig Inhalte, die zu Bildungs- und Forschungs-, journalistischen oder künstlerischen Zwecken verbreitet werden.

dts Nachrichtenagentur

Faktencheck: Coronaviren belegen den zweiten Platz der häufigsten Erkältungsviren