Berlin (ots)
Zum gestern publik gewordenen Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) nimmt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, wie folgt Stellung:
„Der Referentenentwurf zur Apothekenreform enthält wegweisende Ansätze. Besonders die beabsichtigte Flexibilisierung etwa durch Filialapotheken auf dem Land sowie die Erweiterung digitaler Möglichkeiten können dazu beitragen, dass die Apotheken-Versorgung in strukturschwachen Gebieten robuster und zukunftsfähiger aufgestellt wird.
Die geplante Honorarreform sollte darauf ausgerichtet werden, eine qualitätsgesicherte, aber auch wirtschaftliche und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten zu unterstützen und Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung zu vermeiden. Darum sollte auch der inzwischen auf über 380 Millionen Euro angeschwollene und weitgehend ungenutzte Finanzierungs-Topf für pharmazeutische Dienstleistungen aufgelöst und auf eine Direktabrechnung umgestellt werden.
Insgesamt geht dieser Anlauf zur Apothekenreform aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Bleibt zu hoffen, dass die Reformpläne durch die noch nicht erfolgte Ressortabstimmung nicht noch verwässert werden.“
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