Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung / …

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Bundesagentur für Arbeit (BA)











Nürnberg (ots)

·Zahl
der Klagen im Jahr 2023 erneut gesunken, leichter Anstieg bei Widersprüchen

·
Widerspruchsquote
in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,7 Prozent

Im Jahr 2023 wurden 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche eingereicht.
Das waren 2.959 Klagen weniger als in 2022 (50.893) bzw. 21.503 Widersprüche mehr
als in 2022 (403.856).

Vor allem Klagen in Bezug auf Aufhebung und Erstattung,
Sonstige Gründe (zu denen u.a. Aufrechnung, Abführung an Dritte und Mitwirkung
gehören) und Regelbedarf/Mehrbedarfe gingen weiter zurück. Bei Widersprüchen gab
es nach Jahren des Rückgangs wieder einen leichten Anstieg, insbesondere in
Hinblick auf Sonstige Gründe, Zugangsvoraussetzungen zum SGB II und
Leistungsminderung. Hintergrund ist auch ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaften
um 40.000 auf 2.897.000.

Die Zahl der Klagen und Widersprüche
gegen Leistungsminderungen ist weiterhin niedrig und bewegt sich unter dem
Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 3.927
Klagen und 39.894 Widersprüche eingelegt wurden, sank die Zahl auf 274 Klagen
und 4.678 Widersprüche im vergangenen Jahr. Die Jobcenter haben im Jahr
2023 aber auch deutlich weniger Leistungsminderungen ausgesprochen, weil sich
mit Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geändert
haben.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die im
vergangenen noch 301 gE – also Jobcenter, die von der BA und den Kommunen in
gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden, – ermittelt werden. 2023 haben
diese 21,7 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 365.482
Widersprüche und 38.648 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote stieg
von 1,5 Prozent im Jahr 2022 auf 1,7 Prozent im Jahr 2023, die Klagequote blieb
bei 0,2 Prozent. Die Quote ist ein Näherungswert, da
etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden
können.

Erledigte Widersprüche
und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 419.552 Widersprüche
entschieden. Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen
oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 138.470 Widersprüchen wurde die
Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen
nachgereicht wurden (62.123). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 40.158
Widersprüchen festgestellt.

60.057 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon
wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35
Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Hinweise für Redaktionen


Die
Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 300
Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und die jeweilige
Kommune zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat
zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in
alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler
Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.


Die
in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide
Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler
Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und
Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und
Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für
die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur
die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter
berücksichtigt.


Statistische
Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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