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| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
| Coronavirus, Gesundheit
Smartphone für Nachweis nicht zwingend notwendig – Papierdokument ausreichend
Der Impfnachweis muss im Saarland seit dem 2. Dezember 2021 in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Der Nachweis muss dabei nicht zwingend auf einem Smartphone gespeichert sein. Das Papierdokument mit einem auslesbaren QR-Code genügt als Nachweis zum Zutritt zu 3G/2G/2G plus – Bereichen.
Das digitale Impfzertifikat ist nur gemeinsam mit der Vorlage des amtlichen Ausweisdokuments gültig. Ziel der Maßnahme ist es, die Echtheit der Zertifikate besser kontrollieren zu können und damit die Sicherheit für Betreiber sowie Kunden/Besucher zu erhöhen.
Das digitale Impfzertifikat wird durch Ärzte und Apotheken ausgestellt. In den Impfzentren wird das Zertifikat den Besuchern nach der Impfung ausgehändigt. Es ist möglich das Zertifikat nachträglich zu beschaffen, auch wenn die Impfung bereits einige Monate zurückliegt.
Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet man unter: www.mein-apothekenmanager.de
Medienansprechpartner
Manuel Kerber
Pressesprecher
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
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Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com