| Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
| Tiere und Tierschutz
Die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, ist inzwischen auch in Mecklenburg-Vorpommern angekommen – zunächst Mitte November in einem Hausschweinebestand. Vor wenigen Tagen wurde das für Haus- und Wildschweine tödliche Virus auch bei einem Wildschwein festgestellt.
Eine aus Sicht des saarländischen Landwirtschaftsministers Reinhold Jost ernstzunehmende Bedrohung, die schnell auch andere Bundesländer erreichen kann. Vor dem Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern waren bereits Wild- und Hausschweinebestände in Brandenburg und Sachsen betroffen.
„Eine Ausbreitung der hochansteckenden ASP in Deutschland hat für unsere Landwirte massive wirtschaftliche Folgen“, so Minister Jost. „Beim Ausbruch in einem Schweinestall müssen alle Schweine getötet und in Tierkörperbeseitigungsanlagen transportiert werden. Die Erkrankung ist eine Herausforderung für das betriebsindividuelle Risikomanagement: Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind gefordert, vorsorglich ihre Absicherung für den Fall von ASP zu überprüfen und strikt auf Biosicherheit zu achten.“
Das ASP-Virus vermehrt sich im Blut infizierter Tiere und wird sowohl direkt über Tierkontakte als auch indirekt (z. B. über Blut, Kot, Körperflüssigkeiten und Gewebereste) übertragen. In der Umwelt sowie in Jagdtrophäen und Lebensmitteln – z. B. Schinken und unzureichend erhitzter Wurst – kann es über mehrere Monate infektiös bleiben. Das Virus ist in einem weiten Temperatur- und pH-Bereich überlebensfähig. So ist es z. B. unempfindlich gegen Frost, kurzzeitiges Erhitzen, Pökeln und Räuchern.
Jagd- und Individualreisen in betroffene Gebiete bergen ein Risiko, die Seuche auch ins Saarland einzuschleppen. Minister Jost ruft daher die Jägerschaft, aber auch privat Reisende auf, folgende Vorsorge- und Hygienehinweise zu beachten:
1. Reinigung und Desinfektion
Grundsätzlich gilt: Kontamination von Jagdausrüstung, Jagdhunden, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeugen mit Blut von Schweinen vermeiden. Bei Arbeiten mit erlegtem Schwarzwild, Fallwild bzw. potenziell infektiösen Materialien möglichst Einmalhandschuhe tragen.
Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z.B. Bekleidung, Jagdausrüstung, Hundedecken, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastland sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
Stark kontaminierte Gegenstände (z.•B. blutdurchtränkte Lappen etc.) sollten am Jagdstützpunkt im Gastland wildschweinsicher beseitigt werden.
2. Eigenes Fahrzeug
Sofern Sie mit eigenem Fahrzeug anreisen, wird dringend empfohlen, dieses im Gastland nicht für Fahrten ins Jagdrevier zu nutzen. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden.
Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, sollte es vor Antritt der Rückreise gründlich gereinigt und mit Desinfektionsmitteln – nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden – desinfiziert werden (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Setzen Sie keinesfalls ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug im heimischen Jagdrevier ein.
3. Jagdhunde
Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu potenziell kontaminierten Materialien kommt. Wollen Sie sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in Ihr Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lassen Sie ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung.
4. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte
Bringen Sie Jagdtrophäen von Reisen in von ASP betroffene Regionen nur mit, wenn diese gründlich gereinigt und desinfiziert sind und dies von der zuständigen Veterinärbehörde bestätigt wurde. Verzichten Sie auf die Einfuhr von Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukten, wenn dies nicht gewährleistet ist.
Keinesfalls sollten Blut oder andere unbehandelte bzw. nicht-desinfizierte Teile von Schwarzwild (z. B. Schalen, Pürzel oder Teller) mitgebracht werden, z. B. für die Ausbildung von Jagdhunden!
Dies gilt entsprechend auch für Wildbret, Schwarzwildwurst, -schinken oder andere Erzeugnisse von in betroffenen Gebieten selbst erlegtem Schwarzwild, z. B. Wildschweinschwarten, Kauknochen für den Hund etc.
5.Wurst, Fleischwaren, Hundefutter
Bitte bringen Sie aus den von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedstaaten keine Wurst- und Fleischwaren (auch kein Hundefutter) mit, die von nicht untersuchten Haus- oder Wildschweinen stammen. Dies gilt auch für Reiseproviant.
Aus Nicht-EU-Ländern ist das Mitbringen von Wurst- und Fleischwaren verboten! Proviantreste müssen vor der Wiedereinreise nach Deutschland entweder vollständig verzehrt oder aber spätestens am Flugplatz oder Grenzübergang für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.
Medienansprechpartner
Sabine Schorr
Pressesprecherin
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com