Berlin (ots)
Eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Reformvorhaben der Bundesregierung droht zu scheitern. Denn große Arztpraxen fürchten um ihre Einnahmen.
Eine bessere Versorgung Opioidabhängiger steht ganz oben auf der Agenda der Gesundheitspolitik. Mit der Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im März April 2023 hatte die Bundesregierung ihr den Weg geebnet.(1) Die Möglichkeiten, Drogenersatzmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme („Take-home“) auf Rezept zu verschreiben oder ein „Depot“ zu injizieren, das den Wirkstoff sukzessive freisetzt, wurden erweitert. Zudem können Rezepte nach telemedizinischen Beratungen („Videosprechstunden“) auch per Post ausgestellt werden. Bis dato waren das persönliche Erscheinen der Patienten in der Arztpraxis und die Einnahme der Substitute „unter Sicht“ erforderlich. Allerdings sinkt die Zahl der substituierenden Ärzte/Ärztinnen rapide und es finden sich keine Nachfolger. In der Fläche ist die Drogenmedizin praktisch zum Erliegen gekommen. Rund die Hälfte der geschätzt 160.000 Opioidabhängigen in Deutschland ist zurzeit ohne ärztliche Versorgung.(2, 3) „Die neuen Regelungen ermöglichten eine moderne, flexiblere und patientenorientiertere Substitutionstherapie“, freute sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert.(4)
Ob unter den verbesserten Voraussetzungen die Zahl der Behandler signifikant steigen wird, ist allerdings fraglich. Denn das Arzthonorar richtet sich immer noch danach, wie oft ein Patient in der Praxis erscheint, um das Ersatzmittel in Empfang zu nehmen. Therapien mittels Take-home und Depot werden um bis zu 50 Prozent schlechter honoriert.(5) Als die medikamentengestützte Opioidsuchtbehandlung in den 1990er-Jahren in den Leistungskatalog aufgenommen wurde, standen diese Möglichkeiten noch am Beginn der Entwicklung. Inzwischen handelt es sich aber nach wissenschaftlicher Erkenntnis und ärztlicher Erfahrung um zielführende Therapie-Alternativen. Das ergab auch eine von der Universität Hamburg durchgeführte, von der Bundesregierung, den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen geförderte Studie („EVASUNO“).(6) Im Rahmen einer Sonderregelung zur Pandemie bestanden erweiterte Verordnungsmöglichkeiten für Take-home. Die Erfahrungen der Ärzte/Ärztinnen waren überwiegend positiv. Umso mehr seien die Abrechnungsmöglichkeiten zu überdenken, „um den Patienten/Patientinnen eine erweiterte Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen“, so das Fazit.
Im Arbeitskreis 4 des Dezernats Vergütung und Gebührenordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird seit Frühjahr 2023 darüber beraten, wie die neuen alternativen Behandlungsschemata „gebührentechnisch“ gleichgestellt werden können. Favorisiert wird ein Modell, bei dem die Gebührenziffern 01950 (tägliche Vergabe), 01949 (Take-home-Vergabe) und 01953 (Depotpräparat-Verabreichung) durch eine einheitliche Quartalspauschale für die Steuerung und Koordination der Behandlung ersetzt werden. Dieser Prozess ist ins Stocken geraten, nachdem auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) die Eckpunkte der Änderungen bekannt geworden sind.(7) Betreiber/Betreiberinnen von Schwerpunktpraxen und -ambulanzen sehen ihre Existenz in Gefahr, denn die tägliche Vergabe ist ihre Haupteinnahmequelle.(8)
In der Sache besteht, ungeachtet der unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen, unter den Medizinern weitgehend Einigkeit. Maßnahmen wie Take-home- und Depot-Abgabe ermöglichen mehr Behandlungsvielfalt, eine bessere wohnortnahe Versorgung sowie mehr Flexibilität für Patienten/Patientinnen im beruflichen und familiären Alltag. Die Übertragung von Eigenverantwortung ist zudem eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Ärzte/Ärztinnen müssten nicht mehr befürchten, in ein schlechtes Licht zu geraten, wenn „Junkies“ bei ihnen Schlange stehen; es würden nur noch in größeren Abständen persönliche Konsultationen erfolgen. Es würden viele der Umstände entfallen, die zu einer Stigmatisierung der Personengruppe der Drogenabhängigen beigetragen haben.
Womöglich scheitert die Reform nun am Geld.
Quellen
1) https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/BJNR008000998.html 2) https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/SubstitReg/Subst_Bericht2023.pdf?__blob=publicationFile 3) https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/therapie-in-gefahr-suchtkranke-finden-keine-aerzte_242_576462.html 4) https://www.bundesdrogenbeauftragter.de/presse/detail/bundeskabinett-erleichtert-substitutionsversorgung-fuer-suchtkranke-menschen/ 5) https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/kvs-mitteilungen/2022-01-impfkampagne-1-1-2-1-1-4/substitutionstherapie-fuer-opioidabhaengige-struktur-der-verguetung-aendern 6) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Abschlussbericht/evasuno_abschlussbericht_bf.pdf 7) https://www.forum-substitutionspraxis.de/images/Download/PDF/Isernhagen_EBM_DGS_2023_lang.pdf 8) https://www.forum-substitutionspraxis.de/?view=article&id=52469&catid=174
Akteure in der Drogentherapie
JES Bundesverband e.V. 10963 Berlin https://www.jes-bundesverband.de/ Deutsche Aidshilfe e.V. 10963 Berlin https://www.aidshilfe.de/ Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. 20246 Hamburg https://dgsuchtmedizin.de/ akzept e.V. 12161 Berlin https://www.akzept.eu/
Pressekontakt:
Manfred Godek
godek@t-online.de
02173/690611
Original-Content von: Godek Public Relations, übermittelt durch news aktuell
Original Quelle Presseportal.de
https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/