Berlin (ots)
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie weit der Bundestagbeschluss zur „Anerkennung von den Nationalsozialisten als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgten“ (Drucksache 20/9968) umgesetzt ist. Die Antwort zeigt, dass diese Opfergruppe weiterhin ignoriert wird. Dazu erklären die kulturpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Christiane Schenderlein, und die Berichterstatterin Annette Widmann-Mauz:
Christiane Schenderlein: „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärt immer wieder, wie wichtig ihr die Aufarbeitung der NS-Verbrechen sei. Der Bundestagsbeschluss, die von den Nationalsozialisten als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgten anzuerkennen, ist aber nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt. Die Koalition nimmt das Anliegen der Nachkommen, den Opfern einen angemessenen Platz in der öffentlichen Gedenkkultur zu geben, offensichtlich nicht ernst genug.
Noch schlimmer ist, dass in der Antwort der Bundesregierung den sogenannten Berufsverbrechern unterstellt wird, als ‚Funktionshäftlinge‘ nicht selten auch Mitwirkende am Terrorsystem gewesen zu sein. Bislang galt als Konsens, dass alle KZ-Häftlinge Opfer des NS-Unrechts waren. Hier fordern wir eine deutliche Klarstellung.“
Annette Widmann-Mauz: „Die Kategorisierung von Opfergruppen bricht mit dem allgemein gültigen Konsens, dass es keine Differenzierung zwischen Häftlingen der Konzentrationslager geben dar. Diese dabei auch noch als ‚Mitwirkende des Terrorsystems‘ zu bezeichnen ist anmaßend.
Auch die Planungen für die Wanderausstellung zu diesem Thema ist seit dem Bundestagsbeschluss vor vier Jahren nur schleppend vorangeschritten. Allein die Verfahrensdauer für Konzeption, Gestaltung und Umsetzung zeigt, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber dieser vergessenen Opfergruppe nicht ausreichend nachkommt. “
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