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Frankfurt am Main, 9. Juni 2017
60 Überprüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Mindestlohngesetz vorgenommen
Am 15. Mai 2017 kontrollierten Zollbedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main Reinigungskräfte in Hotels im Frankfurter Stadtgebiet und am Flughafen.
Insgesamt wurden 60 Überprüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Mindestlohngesetz vorgenommen. Bei sieben Arbeitnehmern ergaben sich Hinweise darauf, dass diese den Branchenmindestlohn nicht erhalten. Bei fünf weiteren besteht zudem der Verdacht, dass sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Außerdem verstießen acht afghanische Staatsangehörige gegen ihre ausländerrechtlichen Auflagen. Sowohl gegen sie als auch ihre Arbeitgeber wurden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines ghanaischen Arbeitnehmers stellte sich heraus, dass sich dieser illegal im Bundesgebiet aufhielt. Er wies sich zunächst mit falschen Papieren aus, gab dann aber zu, dass es sich nicht um seine echten Personalien handelte. Er wurde wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und der Polizei überstellt.
„Wir führen regelmäßig Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch und leisten damit einen wichtigen Beitrag für faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Der Mindestlohn ist dabei bereits schon seit dem 1. Januar 2015 immer ein Bestandteil gewesen“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main führt die weiteren Ermittlungen.
Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 45.995.509 Euro. 1.192 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden eingeleitet, 889 Verfahren abgeschlossen. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beläuft sich auf 222.575 Euro. 195 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, 224 Verfahren abgeschlossen.
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Quelle : Zoll.de