Die Landeskartellbehörde Niedersachsen (LKartB NI) führt nach § 32e Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgrund ihres Beschlusses vom 13.10.2023 zum Stichtag 25.10.2023 eine „Untersuchung der Entgeltgestaltung von Gasgrundversorgungstarifen der Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Niedersachsen“ sowie eine „Untersuchung der Entgeltgestaltung von Stromgrundversorgungstarifen der Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Niedersachsen“ im Rahmen ihrer Zuständigkeit gem. § 48 GWB durch.
Aufgrund der Energiekrise und der erheblichen Preissteigerungen in den Grundversorgungstarifen im Bereich Gas und Strom hat die LKartB NI die Entwicklungen der Grundversorgungstarife in Niedersachsen zu verschiedenen Stichtagen im Jahr 2022 im Hinblick auf mögliche Kartellrechtsverstöße beobachtet und analysiert.
Nach dieser vorläufigen ersten Markterkundung führt die LKartB NI nunmehr eine weitergehende und umfassende Sektoruntersuchung über einen längeren Untersuchungszeitraum zu verschiedenen Stichtagen und Typfällen durch.
Dazu wurde ein Online-Abfrageformular für die Sektoruntersuchung vorbereitet.
Hier gelangen Sie zum Online-Tool für die Abfrage der Grundversorgungstarife in den Bereichen Gas und Strom. Bitte füllen Sie nur den Bereich aus, zu dem Sie aufgefordert wurden.
Außerdem finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Formular als PowerPoint-Präsentation für den Bereich Gas und den Bereich Strom .“
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de