Aus der Sitzung des Senats am 25. Januar 2022:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, dem Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zugestimmt.
Durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 soll eine dauerhafte Zuständigkeit des Landes Hessen für den Betrieb des zentralen und spielformübergreifenden Sperrsystems begründet werden. Dieses System ermöglicht es, Personen mit einem problematischen Spielverhalten über die Eintragung einer Sperre bundesweit von der Teilnahme an einer Vielzahl von Glücksspielangeboten (z.B. Spielbanken, Spielhallen, Sportwetten) auszuschließen. Ein Verbleib der Zuständigkeit in Hessen hat sich als unverzichtbar herausgestellt, um eine längerfristige Perspektive sicherzustellen. Zugleich sollen dem Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) staatsvertraglich Richtlinien-/Aufsichtskompetenzen über die für das Sperrsystem zuständigen Behörden des Landes Hessen eingeräumt werden, um den Einfluss der Vertragsländer zu gewährleisten.
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