
Aus artenschutzrechtlichen Gründen stellten Beamte der Postabfertigung am 16. Juni 2016 ein Paket aus den USA sicher. Es enthielt ein Spiel mit Würfelsteinen aus Krokodilzähnen.
Beim Zollamt wurde die im Internet bestellte Sendung aus den USA vom Empfänger im Beisein eines Zöllners geöffnet. Die Angaben des Empfängers und die Beschaffenheit des Würfelspiels ließen den Beamten an der Einfuhrfähigkeit der Ware zweifeln.
„Meine Kolleginnen und Kollegen verfügen über spezielle Schulungen und einen großen Erfahrungsschatz, um die Möglichkeit einer illegalen Einfuhr von Waren schnell einschätzen zu können. Als zuständige Fachbehörde konnte das Bundesamt für Naturschutz unseren ersten Verdacht später bestätigen“, erklärte Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig.
Tatsächlich bestanden die Würfelsteine in Teilen aus den Zähnen eines artengeschützten Krokodils. Ohne eine schriftliche Genehmigung ist ihre Einfuhr – auch über den Postverkehr – verboten. Eine Genehmigung konnte durch den Paketempfänger nicht vorgelegt werden.
Das Würfelspiel wird deshalb vom Zoll bis zur Vernichtung sichergestellt.
ZusatzinformationDer illegale Handel mit exotischen Tieren, Pflanzen und Produkten daraus ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen: Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht. Diese dürfen in der Regel nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaats und einer Einfuhrgenehmigung (CITES-Dokumente) ein- und ausgeführt werden.
Rund 175 Staaten sind dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Mehr als 8.000 Tierarten und etwa 40.000 Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen sowie den Produkten daraus, sowohl bei gewerblichen Transporten als auch im Reise- und Postverkehr.
Die Internet-Anwendung www.artenschutz-online.de (Artenschutz im Urlaub) informiert über die rechtlichen Bestimmungen. Sie basiert auf den Beschlagnahmestatistiken der vergangenen Jahre. Auch nach über 30 Jahren Überwachung der Artenschutzbestimmungen in Deutschland sind die Aufgriffszahlen des Zolls immer noch alarmierend.
Braunschweig, 22. Juni 2016
Zoll.de