Berlin (ots)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) appelliert an Finanzminister Dr. Jörg Kukies, die Finanzierung sozialer Träger im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu sichern.
„Der Haushaltsplan 2024 sollte die Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung bilden. Zudem müssen aufgrund der verlängerten Haushaltsverhandlungen nach den vorgezogenen Wahlen mindestens 60 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden“, so Michael Groß, Präsident der BAGFW.
Die Wohlfahrtsverbände vertreten etwa 120.000 soziale Einrichtungen und Dienste, in denen rund zwei Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt sind; weitere etwa drei Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Strukturen. Viele Organisationen sind zur Erbringung ihrer unverzichtbaren Aufgaben auf Fördermittel des Bundes angewiesen.
Bereits seit Jahren gestaltet sich die Finanzierungssituation der Einrichtungen als schwierig. Eine Umfrage unter Trägern der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Sommer dieses Jahres hat ergeben, dass knapp zwei Drittel der Einrichtungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder ganz aufgeben mussten. Mehr als drei Viertel befürchten, dass auch 2025 eine weitere Reduzierung der Angebote notwendig sein wird.
„Die zusätzliche Unsicherheit trifft unsere Verbände besonders hart“, betont Groß weiter. „Um Mitarbeitende zu halten und Strukturen zu sichern, ist dringend Klarheit über die Zuwendungen für die Wohlfahrtspflege erforderlich. Viele Träger können Angebote nicht auf eigenes Risiko aufrechterhalten. Einmal geschlossene soziale Einrichtungen oder Begegnungsorte sind oft nur mit erheblich höheren Kosten wiederaufzubauen.“
Betroffen von dieser Situation sind unter anderem Programme der Migrationssozialarbeit (Migrationsberatung, Psychosoziale Zentren für Geflüchtete und Asylverfahrensberatung), der Kinder- und Jugendplan sowie die Arbeitsmarktförderung (Eingliederungstitel) und Jobcenter. Auch Integrationskurse und Freiwilligendienste sowie die Zuwendungen für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen auf dem Spiel. Darüber hinaus sind auch Aufgaben sozialer Organisationen im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der humanitären Hilfe im Ausland vom Ausbleiben eines Haushaltsbeschlusses betroffen.
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