Stadtratsbeschluss zum Tanzhaus in München: Tanzhaus ja, aber dezentraler

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Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz

München (ots)

Bedarfe des Tanzes sollen teilweise beim Umbau der Jutier- und Tonnenhalle berücksichtigt werden / Nach weiteren Räumen für die künstlerische Produktion wird gesucht

Der Kulturausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat sich in seiner 29. Sitzung mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für ein Tanzhaus in München, ihrer Bewertung und den daraus folgenden Handlungsempfehlungen befasst. Die vom Kulturreferat in Auftrag gegebene Studie wurde durch den Bayerischen Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) durchgeführt, im September 2021 vorgelegt und am 15. März 2022 der Öffentlichkeit präsentiert. Sie zeigte in einem Vergleich von über dreißig potenziellen Orten auf, dass sich u.a. das Areal im Kreativquartier mit der Tonnen- und Jutierhalle besonders eignet, um die Idee eines Tanzhauses zu realisieren.

Auf ihrer Sitzung hoben die Mitglieder des Kulturausschusses die in der Machbarkeitsstudie formulierte Vision eines Tanzhauses als weithin sichtbarer Leuchtturm der Gegenwartskunst sowie deren exzellente Ausarbeitung lobend hervor. Bereits im Vorfeld der Sitzung wurden die 2016 begonnenen und 2019 beschlossenen Bauplanungen für Jutier- und Tonnenhalle erneut geprüft. Hieraus ergab sich jedoch, dass Änderungen dieser Planung „eine zeitliche Verzögerung mit sich [brächten], die nicht zu rechtfertigen [sei]. Auch die damit verbundenen Mehrkosten [seien] nicht zu verantworten“.

Als nicht mehr realisierbar gelten die in der Machbarkeitsstudie beschriebene Erweiterung der Nutzfläche in der Jutierhalle und deren Umnutzung zu Produktionsstudios für künstlerische Prozesse sowie zu Räumen für Begegnung, Vermittlung und Archivierung. Durch diese Maßnahme beabsichtigten die Autor*innen der Studie den eklatanten Mehrbedarf an Räumen in München aufzufangen. Im Rahmen des Umbaus der Jutier- und Tonnenhalle können diese Änderungen jedoch nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Idee, Produktions-, Archiv-, Begegnungs- und Vermittlungsräume in der Jutierhalle zusammenzuführen, wird also nicht umgesetzt werden. Dennoch soll der Tanz als eine der derzeit lebendigsten Kunstformen dort einen zentralen Platz bekommen. Laut Beschlussvorlage soll die Jutier- und Tonnenhalle auf das Niveau des Bündnisses internationaler Produktionshäuser gebracht werden, zu dem in Deutschland unter anderem PACT Zollverein in Essen, Hellerau in Dresden, das Tanzhaus NRW in Düsseldorf, HAU – Hebbel am Ufer in Berlin und das Künstlerhaus Mousonturm in Frankfurt gehören.

Der Kulturausschuss trägt außerdem der Tatsache Rechnung, dass ein deutlicher Mehrbedarf an Räumen für künstlerische Produktion in der Stadt besteht. So sollen kurzfristig Probe- und Produktionsräume mit einer Fläche von 2.050 m² außerhalb der Jutier- und Tonnenhalle erschlossen werden, namentlich auf dem Viehof-Areal sowie auf dem Gelände und im Umgriff des Kreativquartiers.

Der Erste Vorsitzende des BLZT Walter Heun kommentiert: „Der BLZT begrüßt es sehr, dass durch die Machbarkeitsstudie ein starker politischer Wille gewachsen ist, mehr Räume für den Tanz vorrangig auf dem Gelände des Kreativquartiers zu schaffen. Jetzt gilt es, diese Räume zeitnah ausfindig zu machen, sodass sie möglichst mit der Eröffnung der umgebauten Jutier- und Tonnenhalle ihren Betrieb aufnehmen können. Auch begrüßen wir, dass der Tanz im Betrieb der Tonnenhalle eine führende Rolle bekommen soll. Ein nächster wichtiger Schritt dazu ist, diese politische Absicht in das Betreibermodell sowie in die Ausschreibung des künstlerischen Leitungsprofils zu integrieren.“

Die Beschlussvorlage zur 29. Sitzung des Kulturausschusses finden Sie hier. Ab 1. April 2023 ist die textliche Langfassung der Machbarkeitsstudie als PDF auf Anfrage bei Anika Massmann erhältlich: info@blzt.de.

Pressekontakt:

Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT)
Janett Metzger
presse@blzt.de
089 189 313750
www.blzt.de

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Original Quelle Presseportal.de

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