Die privaten Grundstückseigentümer haben Post vom Finanzamt zur Grundsteuerreform erhalten. Sie sind seit 1. Juli aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die dafür notwendigen Bodenrichtwerte für Wertheim sind ermittelt und stehen auf der Internetseite der Stadt Wertheim bereit.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord zuständig, dessen Geschäftsstelle bei der Stadtverwaltung Wertheim eingerichtet ist. Die Werte sind seit 1. Juli auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Auf dem landesweiten Portal www.grundsteuer-bw.de werden sie in Kürze freigeschaltet. Über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW), welches online unter www.gutachterausschuesse-bw.de zu erreichen ist, können die Werte eingesehen werden.
Bis 31. Oktober haben die Grundstückseigentümer Zeit für ihre Erklärung. Neben dem Bodenrichtwerten benötigen sie dafür ein Aktenzeichen pro Grundstück und die Grundstücksfläche. Beides hat das Finanzamt schriftlich übermittelt. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) haben im Mai/Juni ein Schreiben erhalten mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) werden später versendet.
Die Reform der Grundsteuer wird notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Die neue Grundsteuersystematik soll ab 2025 gelten. Vorher müssen alle Grundstücke neu bewertet werden.
Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform hat die Finanzverwaltung auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de bereit gestellt. Dort gibt es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Einreichung der Grundsteuererklärung.
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