Main-Tauber Kreis
Stadtverwaltung Wertheim: Besuche im Rathaus weiterhin mit 3G
Besuche im Wertheimer Rathaus unterliegen weiterhin der 3G-Pflicht. Wer persönlich kommt, muss also nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, bleibt ebenso in Kraft. Die Stadtverwaltung verlängert die bislang geltenden Regeln für den Kundenverkehr im Rathaus, in den Ortsverwaltungen und Gemeindesekretariaten zunächst bis 22. April.
Mit Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes sollen ab 2. April zwar viele Corona-Beschränkungen entfallen. Aber in Anbetracht der hohen Infektionszahlen ist nach wie vor Vorsicht geboten. Die Beibehaltung der 3G-Regelung und der FFP2-Maskenpflicht dient dem Schutz der Besucher ebenso wie der Mitarbeiter und soll dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.
Für zeit- oder beratungsintensive Dienstleistungen müssen weiterhin vorher Termine vereinbart werden. Das gilt besonders für die Beantragung von Ausweisdokumenten und Sozialleistungen sowie für Angelegenheiten im Standesamt und bei der Ausländerbehörde. Diese Praxis hilft auch Wartezeiten zu vermeiden.
Viele Angelegenheiten, darauf weist die Stadtverwaltung besonders hin, bedürfen gar keiner persönlichen Vorsprache, sondern können über die städtische Internetseite unter Bürgerservice / Onlinedienste auch online beantragt oder per Mail und telefonisch geklärt werden. Die Zentrale vermittelt unter 09342/301-0 den richtigen Ansprechpartner.
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