Stadtverwaltung Wertheim: Feuerwerksverbot- Regeln für den Jahreswechsel

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Archivfoto: Stadt Wertheim

 

 

 

Die Silvesternacht steht auch dieses Jahr unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie. Größere Feiern sind wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen nicht möglich. Auch wer das neue Jahr mit Raketen und Böllern begrüßen will, muss sich einschränken.

 

Letztes Jahr um diese Zeit galten Ausgangsbeschränkungen. Dieses Jahr kann Silvester zumindest in kleinem Rahmen gemeinsam gefeiert werden. Private Treffen unterliegen den Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung: Kommen nur Ungeimpfte und Genesene zusammen, dürfen drinnen höchstens zehn und draußen maximal 50 Personen teilnehmen. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, können nur die Angehörigen eines Haushalts plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

 

Bundesweit ist der Verkauf von Pyrotechnik verboten. Wer sich aus anderen Quellen, zum Beispiel mit Bestellungen im Ausland, eingedeckt hat, darf Feuerwerks- und Knallkörper nicht überall abbrennen. Tabu ist die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie Fachwerkhäusern. Das Feuerwerksverbot gilt in Wertheim besonders für den Bereich der historischen Altstadt.

 

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Das Verschießen von Feuerwerksmunition aus Schreckschuss- oder Signalwaffen ist außerhalb von Privatgrundstücken generell verboten. Wer unter 18 Jahren ist, darf überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen.

 

Quelle : Wertheim.de

 

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