Stadtverwaltung Wertheim: Lenkungsstab rechnet mit hartem Lockdown – Einschätzung zur Entwicklung der Corona-Pandemie

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Foto: Ordnungsamat im Einsatz, Wertheim.de

Der Corona-Lenkungsstab der Stadt rechnet mit einem harten Lockdown spätestens nach Weihnachten. Die politische Diskussion auf Landes- und Bundesebene laufe darauf zu. Und wenn die Entscheidung kommt, so hofft der Lenkungsstab, dann mit klaren Regeln und bundesweit einheitlich. „Sonst leidet darunter die Akzeptanz,“ meinte Bürgermeister Stein bei der jüngsten Beratung des Lenkungsstabs.

„Die Landkarte ist dunkelrot“, die Zahl von 590 Todesfällen bundesweit an einem Tag sei bedrückend. Im Landkreis Main-Tauber sei die Sieben-Tage-Inzidenz zwar in den letzten Tagen leicht zurückgegangen, sie lag am Dienstag bei 123,1. Aber von dem angestrebten Wert von 50 sei man sehr weit entfernt. „Ohne harten Lockdown kommen wir aus der Malaise nicht heraus,“ fasste Ordnungsamtsleiter Volker Mohr die Einschätzung des Lenkungsstabs zusammen.

Auch Senioreneinrichtung betroffen
Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist in Wertheim nun auch eine Senioreneinrichtung betroffen. Seit Dienstag ist ein Wohnbereich der MCC-Seniorenresidenz in Quarantäne. „Der Schutz der sogenannten vulnerablen Gruppen muss auch weiterhin höchste Priorität haben,“ war sich der Lenkungsstab einig.
Krankenhausdirektorin Cornelia Krause bat in diesem Zusammenhang nochmals um Verständnis für die Notwendigkeit des Besuchsverbots in der Rotkreuzklinik. Es diene dem Schutz der Patienten und des Personals gleichermaßen. „Wir können unsere Patienten nur weiter gut versorgen, wenn die personelle Besetzung stabil bleibt.“ Sie habe dazu schon manche Diskussion mit Angehörigen geführt.

Rathaus nach Weihnachten geschlossen
Als Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen Ende November war die Empfehlung ausgesprochen worden, dass Unternehmen ihren Betrieb „zwischen den Jahren“ ruhen lassen und so einen Beitrag zur Reduzierung sozialer Kontakte leisten. Die Stadtverwaltung wird diese Empfehlung aufgreifen und das Rathaus zwischen Weihnachten und Silvester schließen. Der Zeitraum umfasst drei Arbeitstage (28./29./30. Dezember), in denen die Mitarbeiterinnen entweder Urlaub oder Freizeitausgleich nehmen. Es gelten wenige Ausnahmen: Für das Standesamt wird ein Notdienst eingerichtet, auch das Ordnungsamt wird in dieser Zeit besetzt sein.

Maske statt Gesichtsvisier
Die seit Anfang Dezember verschärfte Maskenpflicht wird nach Beobachtungen des Ordnungsamts weitgehend eingehalten, sowohl in der Fußgängerzone wie auch auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten. Noch nicht ausreichend berücksichtigt wird, dass Beschäftigte im Einzelhandel ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Gesichtsvisiere können als Ersatz nicht mehr geduldet werden. Diese so genannten Faceshields sind nur zulässig, wenn es zwischen Personal und Kunde eine zusätzliche Schutzbarriere wie beispielsweise eine Plexiglasscheibe gibt.

Konzept des Winterzaubers funktioniert
„Das Konzept des Winterzaubers funktioniert“, bilanzierte der Lenkungsstab den Auftakt am Wochenende. Das Ersatzangebot für den Weihnachtsmarkt mit 20 dezentralen Buden schaffe adventliche Atmosphäre in der Innenstadt. Am Freitag und Samstag waren mehr Menschen in der Innenstadt unterwegs als unter der Woche, aber die Gefahr von Enge und Gedränge bestand zu keinem Zeitpunkt. Es sei richtig gewesen, von vorneherein auf den Sonntag zu verzichten. Auch das Verbot, alkoholische Getränke auszuschenken, sei ein wichtiger Bestandteil des Konzepts. Im Fall eines „Trittbrettfahrers“ musste das Ordnungsamt mit der Untersagung von Glühweinverkauf allerdings „nachsteuern“.

Quarantänepflicht wird kontrolliert
Die Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren dieser Tage wieder, ob die Quarantänepflicht eingehalten wird. Das Sozialministerium hat zu einer solchen landesweiten Schwerpunktaktion aufgerufen. Stand 9. Dezember waren in Wertheim 86 Menschen quarantänepflichtig. Ordnungsamtsleiter Volker Mohr wies nochmals auf die Bestimmungen der neuen Verordnung „Absonderung“ hin. Sie gilt seit 28. November und besagt, dass Menschen sich im Verdachts- und Infektionsfall sofort und eigeninitiativ in häusliche Quarantäne begeben müssen. Das gilt ebenso für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. „Wir haben den Eindruck, dass diese Regelung sich noch nicht ausreichend herumgesprochen hat.“ Unwissenheit aber schützt vor Strafe nicht. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Die Regelungen zur Quarantäne und weitere Informationen zur Corona-Pandemie stehen auf der städtischen Internetseite unter www.wertheim.de/corona.

Quelle : Wertheim.de

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