Meldungsdatum: 18.09.2023
Gemeinsamer Appell von Landrat Voge und Bürgermeister Stelse
Mit einem gemeinsamen Schreiben wenden sich Landrat Marco Voge und Bürgermeister Olaf Stelse (Kierspe) an die Bundesebene und richten gemeinsam einen Appell an Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Aus ihrer Sicht kann die Verkehrssituation, in die die Region unverschuldet geraten ist, mit vorhandenen Mitteln vor Ort nicht mehr gestemmt werden. Sie fordern die „große Lösung“ mit entsprechenden weiträumigen Umleitungen des überregionalen Schwerlastverkehrs über die Autobahn.
Hintergrund
Im Dezember 2021 wurde die Rahmede-Talbrücke durch die Autobahn GmbH des Bundes gesperrt. Die Anwohnerinnen und Anwohner in der gesamten Region spüren die Auswirkungen tagtäglich. Ein großer Teil des Verkehrs wird seitdem über das nachgeordnete Straßennetz abgewickelt. So sorgt die Zunahme des Verkehrs nicht nur in Lüdenscheid selbst für eine schwierige Situation, sondern auch in den Nachbarkommunen und darüber hinaus.
Im Juni 2023 hat die Stadt Lüdenscheid ein Durchfahrtsverbot für Lkw im Durchgangsverkehr für die Bedarfsumleitung sowie für die Ortsdurchfahrt Brügge auf der B 54 angeordnet. Für die Städte und Gemeinden ohne eigenes Straßenverkehrsamt zeichnet der Märkische Kreis zuständig.
Von Beginn an sind zahlreiche Abstimmungsgespräche in verschiedenen Zusammensetzungen erfolgt. Auch unter Beteiligung bzw. auf Initiative des Kreises fanden Erörterungen mit den verschiedenen Akteuren, unter anderem mit der Stadt Lüdenscheid, den weiteren betroffenen Städten und Gemeinden im Märkischen Kreis, der Stadt Hagen, Straßen.NRW, der Polizei, der Bezirksregierung Arnsberg, der Autobahn GmbH sowie dem Verkehrsministerium NRW statt. Der Märkische Kreis hat die Stadt Lüdenscheid in dem Vorhaben unterstützt, bei der Entwicklung von Problemlösungsmöglichkeiten mitgewirkt und die von der Stadt getroffene Anordnung in seinem Zuständigkeitsbereich flankiert.
Auch mit der Stadt Kierspe gab es zahlreiche Gespräche und Abstimmungen. So auch, nachdem die Meldung über die Schäden an der Brücke über die Volme auf der Kölner Straße (B 237) bekannt wurden. Gemeinsam wurde das Vorgehen vereinbart, zunächst die Maßnahmen des Landesbetriebs Straßen.NRW abzuwarten, dann Messungen durchzuführen und auf dieser Grundlage weitere Möglichkeiten zu besprechen.
Diese Messungen wurden vereinbarungsgemäß begonnen und werden derzeit noch fortgesetzt. Erste Auswertungen sind bereits in Arbeit. Diese werden durch die aktuell noch hinzukommenden Messwerte ergänzt und aktualisiert. Ob und inwieweit Maßnahmen ergriffen werden, kann zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.
Um eine sachgerechte und rechtlich einwandfreie Entscheidung zu treffen, ist es unabdingbar, dass die notwendigen Entscheidungsgrundlagen verlässlich und zweifelsfrei vorliegen. Um dies zu erreichen, müssen Daten ausgewertet, auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft und interpretiert werden.
Denn: Verkehrliche Maßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Diese können erst veranlasst werden, wenn eine Gefahrenlage i. S. v. § 45 Abs. 9 StVO bejaht werden kann. Alleine eine zahlenmäßige Zunahme des Verkehrs auf einem bestimmten Streckenabschnitt realisiert für sich genommen noch keine Gefahrenlage.
Appell
Aus Sicht des Märkischen Kreises und des Bürgermeisters der Stadt Kierspe, Olaf Stelse, reichen die verfügbaren Mittel im Rahmen der gültigen StVO nicht aus, um der Situation vor Ort zu begegnen. Dazu erklärt Landrat Voge: „Wir haben von Beginn an immer wieder gesagt, dass Lösungen in der Region abgestimmt und rechtssicher sein müssen. Wir haben auch festgestellt, dass die Anordnung in Lüdenscheid zwar wirkt, jedoch für alle Beteiligten einen unzumutbaren Aufwand in der Kontrolle und Durchsetzung bedeutet. Nun hat sich der Verkehr in Teilen verlagert und wir stehen vor der Frage, an anderen Stellen ebenfalls Durchfahrtsverbote anzuordnen. Am Ende schieben wir das Problem immer nur einen Ort weiter, der Verkehr bleibt. Hinzu kommen unsere jetzt schon maroden Straßen und die vielen Brücken, die auf Dauer die Belastung nicht aushalten. Dazu kann man sowohl nach Altena, nach Nachrodt-Wiblingwerde oder jetzt nach Kierspe schauen.
Bereits in einer Videokonferenz im Februar haben wir mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen über dieses Szenario gesprochen. Staatssekretär Haase hat hier erstmalig seine „Stufen-Theorie“ vorgestellt. Sollte sich der Verkehr nach der ersten Stufe (Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid) verlagern, folgen als Stufe 2 weitere lokale Durchfahrtsverbote. Der dritte Schritt wäre ein weiträumiges Durchfahrtsverbot. Jetzt ist der Bund am Zug, endlich Lösungen zu präsentieren. Entweder mit weiträumigen Umleitungen, Änderungen bei der Maut oder technischen Lösungen.
Dazu hat Bürgermeister Stelse ja auch schön in der Zeitung formuliert, dass Durchfahrtsverbote schon drei Städte vorher gelten müssten, da sie sonst keinen Sinn machen.
Hinzu kommt, dass wir eine konkrete Gefahrenlage haben müssen, um rechtssicher Durchfahrtsverbote an anderen Stellen anzuordnen. In Lüdenscheid waren diese Werte gegeben. Ziel muss es sein, den überregionalen Verkehr aus der Region zu halten. Die StVO gibt uns leider nicht genügend Mittel an die Hand, um vor Ort zu handeln.“
Bürgermeister Stelse ergänzt: „So kann es nicht noch drei Jahre weitergehen. Zusammen mit dem Märkischen Kreis haben wir die Zahlen erhoben. Im Juli waren es über 4.000 LKW (mit Lieferverkehr über 3,5 Tonnen) über diese beiden Straßen. Etwa 800 Fahrzeuge mehr, als im Oktober 2022, also vor dem Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid. Die Lkw suchen sich also Alternativen in der Region. Hinzu kommt die kaputte Brücke. Wir müssen jetzt handeln, bevor noch mehr Bauwerke aufgeben oder etwas passiert.
Fest steht also, dass etwas passieren muss. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist es auf Dauer unzumutbar, für unsere Kinder einfach gefährlich und auch für unsere Unternehmen eine Herausforderung in Bezug auf den Lieferverkehr.
Mit dem Märkischen Kreis stehen wir weiter im engen Austausch, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu finden. Die Frage wird sein, welche Maßnahmen die effektiven Zahlen nach geltender Rechtslage hergeben. Vor diesem Hintergrund habe ich mit dem Landrat den Schritt gewählt, dass wir nochmal auf die Situation vor Ort aufmerksam machen und uns an die Bundesebene wenden. Das Maß ist voll und wir brauchen Unterstützung. Alleine werden wir der Situation auf Dauer nicht Herr.“
Neben dem gemeinsamen Appell des Landrates und des Bürgermeisters finden weiter Gespräche statt. Der Märkische Kreis wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Städten und Gemeinden die notwendigen Schritte zur Bewertung einer Gefahrensituation fortführen, um lokale Lösungen zu finden.
Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150
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