Starker Rückgang der Fischerzeugung um 9,5 % im Jahr 2015
WIESBADEN – Im Jahr 2015 erzeugten die rund 3 300 Aquakulturbetriebe in Deutschland etwa 26 900 Tonnen Fische, Muscheln und andere Aquakulturprodukte. Davon entfielen rund 19 000 Tonnen auf Fische. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging damit die Erzeugung von Fischen gegenüber dem Vorjahr mit – 9,5 % (- 2 000 Tonnen) stark zurück, während die Aquakultur-Gesamterzeugung um etwa 2,5 % (+ 650 Tonnen) anstieg. Dem starken Rückgang bei der Fischerzeugung steht ein starker Zuwachs in der Erzeugung von Muscheln entgegen. Die erzeugte Menge Muscheln stieg gegenüber 2014 um rund 2 600 Tonnen (+ 49,8 %) auf etwa 7 900 Tonnen.
Für den deutlichen Rückgang in der Erzeugung von Fischen nannten die befragten Betriebe vorwiegend zwei Gründe: Neben dem heißen Sommer 2015, der in vielen Regionen Deutschlands zu Wassermangel führte und sich damit nachteilig auf die Fischzucht auswirkte, führten auch Fischseuchen zu einer deutlich geringeren Erzeugung. In Baden-Württemberg sank deshalb die erzeugte Menge Fisch im Vergleich zu 2014 um knapp ein Drittel (- 1 100 Tonnen) auf rund 2 300 Tonnen. Dieser Rückgang machte mehr als die Hälfte des Gesamtrückgangs bei erzeugtem Fisch in Deutschland aus.
Die sinkende Erzeugung von Fischen spiegelt sich auch in den beiden bedeutendsten Fischarten wider. So ging die erzeugte Menge Regenbogenforellen (ohne Lachsforellen) um gut 1 400 Tonnen oder 17,1 % auf rund 7 000 Tonnen zurück. Vom Gemeinen Karpfen wurden mit rund 4 900 Tonnen etwa 7,0 % oder 370 Tonnen weniger als im Vorjahr erzeugt. Auch der Fisch des Jahres 2016 – der Hecht – war vom Produktionsrückgang betroffen. So wurden im Jahr 2015 knapp 43 Tonnen Hecht in gut 240 Betrieben erzeugt. Dies bedeutete einen Rückgang von rund 11 Tonnen oder 19,8 % gegenüber dem Vorjahr.
Methodischer Hinweis:
Für das Berichtsjahr 2015 wurden in der Aquakulturstatistik Erfassungsgrenzen eingeführt. Es werden nur noch Betriebe befragt, die über bestimmte Aquakulturanlagen oder gewisse Mindestgrößen ihrer Anlagen verfügen. Durch die damit einhergehende Beschränkung des Berichtskreises werden kleinere Aquakulturbetriebe von der Auskunftspflicht entlastet. Folglich wird eine Vielzahl kleiner Betriebe, die nur in sehr geringem Umfang zur Gesamterzeugung in Aquakultur beitragen, in der Erhebung nicht mehr berücksichtigt. Insbesondere die Zahl der Betriebe ist daher nicht mehr mit Ergebnissen vorangegangener Jahre vergleichbar. Die Vergleichbarkeit der erzeugten Mengen mit den Vorjahren ist jedoch gegeben, wenn auch geringfügig eingeschränkt. Genaue Aussagen über den Beitrag der Betriebe, die durch die Einführung der Abschneidegrenze für das Berichtsjahr 2015 nicht weiter berücksichtigt werden, sind nicht möglich. Hätten die Erfassungsgrenzen jedoch bereits im Berichtsjahr 2014 gegolten, so wären knapp 2 000 Betriebe (rund 32,5 %) mit einem Anteil von etwa 0,8 % an der Aquakultur-Gesamterzeugung nicht erfasst worden.