Stracke: Ampel verliert faire Lastenverteilung aus den Augen

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CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Berlin (ots)

Nachholfaktor kommt nur unzureichend zur Geltung

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die bereits zwischen 2001 bis 2018 Leistungen bezogen haben. Diese Verbesserungen begrüße ich. Damit profitieren nun auch Bestandserwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner von den Regelungen, die wir als unionsgeführte Bundesregierung in den letzten Jahren schon für Neuzugänge bei den Erwerbsminderungsrenten geschaffen haben. Allerdings wundere ich mich, dass es noch bis Juli 2024 dauern soll, bis diese Verbesserungen dann auch umgesetzt werden.

Die vorgesehene Wiedereinführung des Nachholfaktors ist eine wichtige Maßnahme zur Generationengerechtigkeit. Allerdings wird diese Maßnahme dadurch entwertet, dass der Beitragssatz bereits bis 2025 um 0,9 Punkte steigen soll. Die Beitragszahlenden werden damit um 15 Milliarden Euro mehr belastet. Dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auch plant, die bisherigen Sonderzahlungen zur Sicherung der Liquidität der Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro ersatzlos zu streichen, wird diese Entwicklung zusätzlich negativ beeinflussen. Die Ampel verliert damit die faire Lastenverteilung aus den Augen.

Schaut man sich insgesamt die Entwicklung der Sozialbeiträge ab 2023 auch angesichts der massiv steigenden Beiträge vor allem im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung an, droht damit eine immer stärkere Belastung vor allem der Bezieher kleinerer Einkommen. Diese Menschen haben schon jetzt mit den Auswirkungen der hohen Inflation zu kämpfen.“

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