Stuttgart (ots)
Bevor auch nur an ein einziger Cent an den Fiskus fließen würde, müsste Berlin genau definieren, was zusätzlich zum ohnehin besteuerten Gewinn als extra zu besteuernder „Übergewinn“ gilt. Zudem setzt das Grundgesetz laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages drei beachtliche Hürden: Eine Übergewinnsteuer darf weder rückwirkend erhoben werden noch „erdrosselnd“ (also krass hoch) sein und muss zugleich dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Neben der rechtlichen Crux gibt es eine ökonomische Nebenwirkung, zu der SPD und Grüne seltsamerweise nichts sagen: Wie ließe sich vermeiden, dass die Mineralölfirmen die Sonder-Steuer postwendend und inflationstreibend auf die Bürger abwälzen?
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