SWN Stadtwerke Neumünster GmbH bekommt Feld „Neumünster I“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

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Das Erlaubnisfeld „Neumünster I“ umschließt Neumünster selbst und berührt drei weitere Landkreise im Wesentlichen nördlich und östlich der Stadt.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter

Das Erlaubnisfeld „Neumünster I“ umschließt Neumünster selbst und berührt drei weitere Landkreise im Wesentlichen nördlich und östlich der Stadt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH das Erlaubnisfeld „Neumünster I“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Dezember 2023 bis 30. November 2025 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Neumünster I“ ist annähernd 327 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Neumünster im Süden bis Blumenthal im Norden sowie von Nortorf im Westen bis Wankendorf im Osten.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatten die Stadtwerke Neumünster im Mai dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön und Segeberg sowie der kreisfreien Stadt Neumünster Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt den Stadtwerken Neumünster das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„Es ist ein positives Zeichen, dass das Thema Tiefengeothermie jetzt auch in Schleswig-Holstein spürbar Fahrt aufnimmt“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Sein Amt ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein und hat mit der aktuellen Erlaubnis innerhalb von einem Vierteljahr die mittlerweile zweite im Land zwischen den Meeren erteilt. Im gesamten Aufsichtsbezirk des LBEG, der zudem auch Hamburg, Bremen und Niedersachsen umfasst, sind es inzwischen 22 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme. In Niedersachsen ist die Behörde zudem der Geothermiedienst des Landes. „Tiefengeothermie als ressourcenschonende, regenerative Energiequelle spielt bei der Wärmewende eine bedeutende Rolle“, erklärt Mühlenmeier. Das hätten Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger erkannt. Als zuständige Bergbehörde sei es Aufgabe des LBEG, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend zu begleiten.

Die Stadtwerke Neumünster sehen in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Aktuell hat das LBEG 22 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 19 in Niedersachsen, zwei in Schleswig-Holstein und eine in Hamburg.

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.

· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel den „Tag der Geothermie“, der das nächste Mal wieder 2025 am Hauptsitz des LBEG in Hannover stattfinden soll.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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