Halle/MZ (ots)
Das „Team Vorsicht“ in Bund und Ländern, das diese massiven Beschränkungen durchgesetzt hat, kann sich bestätigt fühlen. Einen Grund zum Triumphieren gibt es allerdings nicht, zu belastend waren die Maßnahmen. Mittlerweile ist ja auch die Einsicht da, dass die Schulschließungen doch eine Schippe zu viel waren. Was rechtlich zulässig ist, kann dennoch ethisch oder lebenspraktisch nicht gerechtfertigt sein. Die Verfassungsrichter selbst weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber bei seinen Bemühungen einen Spielraum hat. Das gilt in die Richtungen Strenge und Flexibilität.
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