Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 1/21
StGH 1/21
Pressemitteilung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Organstreitverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht der Landesregierung am 8. Februar 2022
In dem Organstreitverfahren
der Abgeordneten Meyer und Byl sowie des ehemaligen Abgeordneten Limburg (jetzt MdB) (Antragsteller)
gegen
die Niedersächsische Landesregierung (Antragsgegnerin)
wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV („Ausnahmegenehmigungen Entnahme Wölfe“) ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf
Dienstag, den 8. Februar 2022, 10:00 Uhr,
im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.
Die Antragsteller begehren im Wege eines Organstreitverfahrens die Feststellung, dass die Landesregierung ihrer Auskunftspflicht nach Artikel 24 Abs. 1 NV in Bezug auf nicht vollzogene Abschussgenehmigungen von Wölfen verletzt habe. Die Antragsteller richteten am 8. Februar 2021 an die Antragsgegnerin eine kleine Anfrage (LT-Drs. 18/8630). In dieser begehrten sie u.a. Auskunft, wann und von welcher Behörde Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen erteilt werden und wie die Genehmigungen jeweils begründet würden. Die Landesregierung verweigerte die Herausgabe der Informationen mit der Begründung, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse von Tierhaltern, Jägern und Behördenmitarbeitern das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege.
Dr. Smollich
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