Trotz Rückgang: Weiterhin hoher Zugang von Geflüchteten in Berlin

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Im Jahr 2024 sind in Berlin mehr als 21.000 geflüchtete Menschen neu aufgenommen worden. Im Ankunftszentrum Asyl in Reinickendorf wurden 10.620 Asylsuchende registriert und erstversorgt, in der Ankunfts- und Notunterbringungseinrichtung Tegel (ANo TXL) waren es 10.408 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die meisten von ihnen wurden dort auch untergebracht.

LAF-Präsident Mark Seibert: „Das vergangene Jahr war geprägt durch das zähe Ringen mit vielen Beteiligten, um neue Unterkünfte für Geflüchtete in Berlin zu schaffen. Nicht überall werden wir unsere Vorhaben realisieren, sind aber stolz darauf, 2025 insgesamt 15 neue Projekte angehen zu können. Dabei handelt es sich um acht temporäre Bauten in Form von Containerdörfern, drei Neubauten und die Sanierung von vier Bestandsimmobilien. Ziel ist es, die Zahl der Plätze in Notunterkünften durch diese Maßnahmen deutlich zu reduzieren. Trotz der gesunkenen Zahl von Asylsuchenden ist 2024 die Zahl der persönlichen Vorsprachen in unserer Leistungsgewährung nochmals gestiegen, auf deutlich über 100.000 Termine. Das ist umso bemerkenswerter, als sich die Zahl der Mitarbeitenden im abgelaufenen Jahr zwischenzeitlich verringert hatte und wir sehr viel investieren, um neue Mitarbeitende zu gewinnen und einzuarbeiten.“

Die Zahlen und Fakten im Überblick:

Rückgang um 36 Prozent bei Asylsuchenden
2024 haben im Ankunftszentrum in Reinickendorf insgesamt 17.162 Personen vorgesprochen (2023: 26.793), das sind knapp 36 Prozent weniger als im Vorjahr. 6.542 Asylsuchende wurden in andere Bundesländer verteilt, 10.620 wurden in Berlin aufgenommen. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien, Türkei, Vietnam, Afghanistan und Moldau.

Rückgang um 31 Prozent bei Geflüchteten aus der Ukraine
In der Ankunfts- und Notunterbringungseinrichtung Tegel (ANo TXL) haben sich vergangenes Jahr 10.408 Menschen gemeldet. Das ist ein Rückgang um 31 Prozent im Vergleich zu 2023 (15.143).

Damit wurden 2024 in Berlin insgesamt 21.342 geflüchtete Menschen aufgenommen und versorgt, das sind 35 Prozent weniger als im Vorjahr (2023: 32.752). Diese Zahl umfasst Asylsuchende, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sowie Menschen, die über Sonderprogramme in Berlin aufgenommen wurden.

Auslastung der Unterkünfte
Zum Jahresbeginn 2025 werden insgesamt 41.369 Personen durch das LAF untergebracht (Jan. 2024: 39.861 Personen). Davon leben 33.530 Personen in landeseigenen Unterkünften, 4.670 Personen sind vorübergehend in den beiden Ankunftszentren untergebracht, 3.169 Personen in Hostels und Hotels. Es sind 3.907 Plätze frei, 2.554 davon in Tegel.

Planen und Bauen
Das LAF wird im ersten Halbjahr 2025 voraussichtlich sechs temporäre Unterkünfte schließen müssen, weil die Flächen für Neubauprojekte benötigt werden. Dies bedeutet den Wegfall von rund 1.500 Plätzen in qualitätsgesicherter Unterbringung. Die Situation wird dadurch verschärft, dass ein Teil der geplanten Container-Dörfer weggefallen ist. Drei WCD 2.0-Standorte wurden gestrichen, wo 1.900 Plätze hätten entstehen sollen. Unsicher ist derzeit die Realisierung des Standortes Soorstraße (ehem. Bürogebäude) mit bis zu 1.500 Plätzen.
Dem stehen 16 Unterkünfte gegenüber, die in diesem Jahr neu gebaut oder nach Sanierung wiedereröffnet werden. Dadurch entsteht netto ein Zuwachs von rund 2.000 Plätzen. Im Folgejahr 2026 ist bei Umsetzung der geplanten Vorhaben ein Plus von 4.400 Plätzen zu erwarten, auch hier nach Verrechnung mit geplanten Schließungen. 2024 wurden fünf modulare Neubauten (MUF) eröffnet, zwei weitere MUF-Standorte sollen 2025 in Betrieb genommen werden.

Gebührenordnung
Der Senat von Berlin hat am 16. Juli 2024 die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlich-rechtlich veranlasste Unterbringung wohnungsloser Personen (Unterbringungs-gebührenordnung – UntGebO) beschlossen. Diese ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Durch den Erlass der Gebührenordnung wird nach mehr als 20 Jahren eine einheitliche und transparente Grundlage für die Kostenbeteiligung bei der öffentlichen Unterbringung geschaffen. Den Einstieg machen die Unterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. In den nächsten Jahren sollen schrittweise auch die sogenannten ASOG-Unterkünfte in den Geltungsbereich der Gebührenordnung aufgenommen werden. Die Erstellung eines Kosten- und Vergütungsrahmens für die Unterbringung von Wohnungslosen ist Teil der Richtlinien der Regierungspolitik des Senats und wird mit diesem Erlass umgesetzt.
Bisher wurden die Kosten der Unterbringung für Personen in leistungsrechtlicher Zuständigkeit nach SGB II und XII direkt mit dem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt abgerechnet. Künftig ist die untergebrachte Person selbst für die Zahlung der Unterbringungskosten verantwortlich. Ab Januar 2025 wird das LAF daher Gebührenbescheide auf Grundlage der Zuweisungen an die in den LAF Unterkünften ordnungsrechtlich untergebrachten Personen verschicken. Diese Bescheide können dann mit der Bitte um Kostenübernahme an die zuständigen Leistungsträger (JobCenter oder Sozialamt) weitergereicht werden, sodass für Empfänger von Transferleistungen keine Mehrkosten entstehen. Erwerbstätige Personen können eine ermäßigte Gebühr beantragen. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass das Nettoeinkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt.

Mehr Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Gebührenordnung finden Sie hier /

Bezahlkarte
Am 17. Dezember 2024 hat der Berliner Senat die Einführung einer Bezahlkarte für asylsuchende Menschen in Berlin beschlossen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat Berlin an einem länderübergreifenden Vergabeverfahren teilgenommen. Die sogenannte „Social Card“ soll den Verwaltungsaufwand in der Leistungsgewährung für Geflüchtete reduzieren. Die Bezahlkarte wird in Form einer Visa-Debitkarte durch das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ausgegeben. Für Berlin ist vorgesehen, dass pro Person (Kinder eingeschlossen) bis zu 50 Euro der monatlichen Leistungen als Bargeld mit der Karte abgehoben werden können. Diese Bargeldobergrenze entfällt nach den ersten sechs Monaten der Nutzung. Dann kann der volle Leistungsbetrag über die Karte in bar ausgezahlt werden.

Personalsituation im LAF
Trotz des steigenden Arbeitsaufkommens in den Aufgabenbereichen des LAF ist die Zahl der Beschäftigten im vergangenen Jahr von 562 (12/2023) auf aktuell 530 Mitarbeitende zurückgegangen.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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