Urteil hätte sich der deutsche Gesetzgeber sparen können – Nicht mehr wegducken

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Judge Hammer Judgement Court  - Daniel_B_photos / Pixabay
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Frankfurt(ots)

Dieses Urteil hätte sich der deutsche Gesetzgeber sparen können. Immer wieder war in den vergangenen Monaten – vor allem, wenn es eng wurde auf den Corona-Intensivstationen – über die möglicherweise notwendige Triage spekuliert worden. Im Bundestag tat sich hingegen leider nichts in dieser Frage. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht sie gezwungenermaßen beantwortet. Der Staat, so der Erste Senat, müsse Medizinerinnen und Medizinern Vorgaben für die Verteilung von schwerst kranken Patienten und Patientinnen auf eine beschränkte Zahl von Klinik-Intensivbetten machen. Und zwar per Gesetz. Wenn wegen der Corona-Pandemie nicht alle Erkrankten intensivmedizinisch behandelt werden können, dürfen bei der Auswahl der zu behandelnden Patientinnen und Patienten behinderte Menschen nicht benachteiligt werden.

Original-Content von: Frankfurter Rundschau, übermittelt durch news aktuell

Original Quelle Presseportal.de

 

 

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