29.06.201
NRW Verbraucherzentrale warnt:
Und das hat erhebliche Folgen: Der Widerruf kann nicht nur – wie üblich – binnen 14 Tagen ausgeübt werden, sondern unbefristet. Der Ausstieg aus einem Vertrag ist so auch noch Jahre nach der Unterschrift möglich. Eine Nachricht, die seit vielen Monaten unter dem Stichwort „Widerrufs-Joker“ Banken und Darlehensnehmer erregt.
Der Widerrufs-Joker kann besonders in der aktuellen Niedrigzinsphase tausende Euros einbringen. Wer etwa vor Jahren ein langlaufendes Darlehen mit einem Zins von fünf Prozent aufgenommen hat, darf so vielleicht auf einen Vertrag mit nur rund zwei Prozent umsteigen – beim selben oder einem anderen Anbieter. Obendrein entfällt eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, die bei Bestehen eines Kündigungsrechts fällig wäre.
Auch wer bereits wegen eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem Kredit eine solche Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann sich diese unter Umständen per nachträglichem Widerruf zurückholen.
Doch Vorsicht: Selbst mit fehlerhaftem Vertrag sollte der Widerrufs-Joker keinesfalls übereilt ausgespielt werden. Denn er begründet auch Pflichten. Wer sie nicht einhält, riskiert durchaus dramatische Folgen.
So müssen Kunden nach einem Widerruf den ausstehenden Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen ihrer Bank zurückzahlen. Können sie das nicht, droht die Zwangsversteigerung und der Verlust des Hauses oder der Wohnung. Deshalb müssen Darlehensnehmer schon vor Erklärung des Widerrufs sicherstellen, dass sie das Geld mit eigenen Mitteln oder einem neuen Darlehen zurückzahlen können.
Doch die Suche nach einer Anschlussfinanzierung kann sich als schwierig erweisen. Einige Kreditinstitute verweigern ein neues Darlehen, wenn sie erfahren, dass der Altvertrag durch Widerruf aufgelöst wurde. Dadurch sind Kreditnehmer gezwungen, sich bei verschiedenen Anbietern um eine Anschlussfinanzierung zu bemühen.
Erschwerend dabei: Zahlreiche Geldinstitute akzeptieren bislang den Widerruf nicht. In diesem Fall ist der nächste Schritt die Klage vor Gericht. Ein Weg mit hohem Risiko. Bei einer Restdarlehenshöhe von 130.000 Euro beispielsweise betragen die Kosten für den Prozess über 13.000 Euro, allein in der ersten Instanz.
Selbst eine Rechtsschutzversicherung hilft da oftmals nicht. Denn Streitigkeiten aus der Finanzierung eines Neubaus sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Immerhin: Weit weniger dramatisch ist der Widerruf für Kunden, die keine Finanzierung benötigen, weil sie den Restdarlehensanspruch aus eigener Tasche aufbringen können.
Einen Sonderfall stellt der Widerruf eines bereits getilgten Darlehens dar. Kunden können auf die Erstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung hoffen. Das Prozesskostenrisiko ist weit geringer als beim Widerruf eines noch laufenden Vertrages.
Wichtig zu wissen allerdings: Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass ein Widerruf nach einer Tilgung nicht mehr erlaubt ist. Diese Frage sollte der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 154/14) am 23.06.2015 verhandeln. Wegen einer Einigung der Parteien und Beendigung des Verfahrens konnte der BGH sich aber hierzu nicht äußern.
Information für Redaktionen:
Den ausführlichen Bericht über die Vertragsüberprüfung finden Sie hier: www.vz-nrw.de/pruefungsauswertung
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