Veröffentlichung der Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten und zur Förderung des muslimischen Lebens im Jahr 2024

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Berlin Central Station  - Morgengry / Pixabay
Morgengry / Pixabay

Der Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt die Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten und zur Förderung des muslimischen Lebens in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt.

1. Förderschwerpunkte
Für das Haushaltsjahr 2024 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung religions-, sozial- und integrationspolitischer Projekte muslimischen Lebens in Berlin. Die Förderung des muslimischen Lebens in Berlin gliedert sich 2024 in folgende Unterförderschwerpunkte auf: Förderung der Zusammenarbeit der muslimischen Organisationen mit der Zivilgesellschaft, Aufbau islamischer Bildungs- und Akademiearbeit, Präsentation islamisch-religiösen und islamisch-kulturellen Lebens, Ehrenamtliches Engagement in muslimischen Organisationen und Förderung des innermuslimischen Dialoges.

2. Antragstellende
Für die religionsübergreifende Förderung können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen bewerben. Für die Förderung des muslimischen Lebens können sich muslimische Gemeinschaften sowie in Kombination mit diesen auch zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen bewerben.

3. Bewerbungsverfahren
Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Auf Grund der Haushaltsverhandlungen ist die Höhe der gesamten zur Verfügung stehenden Fördermittel aktuell nicht bekannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Verabschiedung des Haushaltes keine abschießenden Bescheide zur Projektförderung erstellt werden können.

Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare sind unter https://www.berlin.de/sen/kultgz/religion-und-weltanschauung/projektfoerderung/ veröffentlicht.

Die Abgabefrist ist der 31. Oktober 2023.

Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de . Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang des Antrags.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

Pandemie Durchbruch! – Hat ein Türkischer Wissenschaftler in den USA das Corona-Viren Killer Medikament entwickelt?

S RAY PreSale Store