Frankfurt (ots)
Die Suizidprävention soll gestärkt werden. Aber die Sterbehilfe bleibt ungeregelt, was nur in einer Hinsicht eine gute Nachricht ist: Der Bundestag widersteht der Versuchung, das Rad zurückzudrehen. Indem er eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Strafrechtsparagrafen 217 verwirft. Nein hat die Mehrheit die Abgeordneten aber auch zu einem liberaleren Vorschlag gesagt. Wenngleich auch dieser Entwurf Schwächen hat: Er hätte einen geregelten, zumutbaren Weg zu einem selbstbestimmten Tod aufgezeigt. Das sollte signalisieren: Staat und Gesellschaft lassen Sterbewillige nicht allein. Sie sollen nicht länger auf Sterbehilfevereine und deren kostenpflichtige Angebote angewiesen sein. Seit Jahren klagen Schwerstkranke erfolglos, um ein tödliches Medikament zu erhalten. Das ist beschämend. Wenn schon der Gesetzgeber keine Sterbehilfe-Regelung zustande bringt, hier ist Abhilfe durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach möglich. Und geboten. Wenigstens das.
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