VolkswagenStiftung bekommt modernisierte Satzung und neue Governancestruktur

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In der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die Niedersächsische Landesregierung eine Neufassung der Satzung der VolkswagenStiftung angenommen. Mehr als sechs Jahrzehnte nach Gründung der gemeinnützigen Wissenschaftsförderin erfährt die Stiftungssatzung damit eine Modernisierung und Anpassung an heutige stiftungsrechtliche Regelungen.

So geht mit der Änderung der Stiftungssatzung insbesondere eine neue Organstruktur innerhalb der Stiftung einher: Bisher lagen alle Entscheidungen beim Kuratorium als Vorstand, der einen Teil der Befugnisse auf den Generalsekretär übertragen hat. Nun bekommt die Stiftung eine zweigliedrige Organstruktur mit dem Kuratorium als Aufsichtsgremium und einem Vorstand als geschäftsführendem Organ. Zudem ist vorgesehen, dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen besteht (mit einer Übergangsfrist für einen Alleinvorstand bis zum 31.12.2027).

Mit dieser neuen Governancestruktur ist die Zusammenarbeit zwischen dem Kuratorium und der Geschäftsstelle der Stiftung rechtssicher in der Satzung verankert. Zugleich werden die Kontrolle des Stiftungshandelns, klare Verantwortlichkeiten und eine effiziente sowie fundierte Entscheidungsfindung sichergestellt.

Auch werden in der neuen Satzungsfassung die Unabhängigkeit der Kuratoriumsmitglieder in ihrer Amtsausübung sowie die Merkmale der persönlichen Eignung für die Berufung in das Kuratorium verankert.

Mit einer Präambel in der neuen Satzung betont die Stiftung ihre Unabhängigkeit in ihrer Fördertätigkeit und die Verpflichtung der Stiftung zur Wissenschaftsfreiheit sowie zur Sicherung höchster wissenschaftlicher Qualität und Integrität.

Wissenschaftsminister Falko Mohrs: „Seit mehr als sechs Jahrzehnten ist die VolkswagenStiftung eine wichtige Partnerin des Landes: Mit ihr haben wir die größte private Wissenschaftsförderin Deutschlands an unserer Seite, die neben der allgemeinen Förderung insbesondere auch Forschung und Lehre in Niedersachsen weiterentwickelt. Mit der größten Satzungsänderung in ihrer bisherigen Geschichte erfährt die Stiftung jetzt selbst eine Weiterentwicklung: Wir schaffen eine moderne und angemessene Governancestruktur und gewährleisten transparente, nachvollziehbare und effektive Entscheidungs- und Kontrollprozesse.“

Hintergrund:

Die gemeinnützige VolkswagenStiftung mit Sitz in Hannover ist die größte private Wissenschaftsförderin in Deutschland und eine der größten Stiftungen in Europa. Sie wurde 1961 von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen gegründet. Unter anderem zeigte die im Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform des Bundes Weiterentwicklungsbedarfe der Stiftungssatzung auf. Dies veranlasste das Kuratorium der VolkswagenStiftung, eine Satzungsreform auf den Weg zu bringen und die Neufassung Ende 2024 zu beschließen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mwk.niedersachsen.de

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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