Weniger Bürokratie – mehr Wachstum / Genossenschaftsverband Bayern unterstützt …

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Genossenschaftsverband Bayern e.V.

München (ots)

„Jeden zielführenden Beitrag, die Bürokratie zurückzudrängen und damit der lahmenden Konjunktur einen Impuls zu geben, unterstützen wir ausdrücklich.“ So freute sich Gregor Scheller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), am Donnerstag in München über die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zu einem Entbürokratisierungs- und Beschleunigungsprogramm.

Überbordende Bürokratie hat sich als ein wesentlicher Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes erwiesen. Der GVB begrüßt deshalb, dass die Staatsregierung eine Forderung der Wirtschaftsverbände aufnimmt und die sogenannte „Paragrafenbremse“ – das Streichen von zwei bestehenden Gesetzen für ein neues Gesetz – verschärfen und neue Gesetze mit einem Ablaufdatum versehen will. Aus Sicht des GVB ist es zielführend, beim Bürokratieabbau allgemeinen Effizienz-Prinzipien Vorrang vor kleinteiligen Einzelfallbetrachtungen einzuräumen. Praxis-Checks zur Auswirkung von Gesetzen vor deren Inkrafttreten würden ebenfalls dazu beitragen, ein weiteres Anwachsen der Bürokratie zu verhindern.

„Volks- und Raiffeisenbanken, Selbstständige und mittelständische Unternehmen müssen wieder mehr Zeit haben, sich um ihr Geschäft zu kümmern, anstatt bürokratischen Vorgaben Genüge zu tun“, sagte Scheller.

Zudem begrüßt der GVB ausdrücklich die Ausführungen Söders, die Bürger unmittelbar am Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beteiligen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das Genossenschaftsmodell ist hierzu besonders geeignet. Es fördert als Zusammenschluss regional verbundener Mitglieder den Mehrwert vor Ort und sichert den Mitgliedern ein Mitspracherecht sowie eine Beteiligung an den Vorteilen der grünen Energie. „So wird die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert“, betonte Scheller. Bei kommunalen Vergabeverfahren sollte deshalb die genossenschaftliche Rechtsform regelmäßig als effektive Form der Bürgerbeteiligung in Betracht gezogen werden.

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