Wertheim/Main-Tauber-Kreis: 1196 Corona-Infektionen – Beratungsangebote – Tote – Stand 11.04.2022

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Main-Tauber-Kreis

1716 Personen aktiv von Infektion betroffen

 

Die Zahl der Genesenen steigt um 1853 Personen auf 35.777. Somit sind derzeit 1716 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 35, Assamstadt: 27, Bad Mergentheim: 164, Boxberg: 89, Creglingen: 45, Freudenberg: 26, Großrinderfeld: 45, Grünsfeld: 44, Igersheim: 41, Königheim: 34, Külsheim: 69, Lauda-Königshofen: 98, Niederstetten: 66, Tauberbischofsheim: 118, Weikersheim: 90, Werbach: 49, Wertheim: 146 und Wittighausen: 10.

1196 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 4. bis 10. April) – Förderprogramme bis Ende Juni verlängert

Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Montag, 4., bis Sonntag, 10. April, insgesamt 1196 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Davon wurden 56 am Montag, 205 am Dienstag, 258 am Mittwoch und 178 am Donnerstag festgestellt. Am Freitag wurden 274 Fälle gemeldet. Am Samstag kamen nochmal 172 und am Sonntag 53 Fälle hinzu. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 37.676. In der Woche zuvor (28. März bis 3. April) wurden 2793 und damit 1597 Fälle mehr gezählt.

 

Sieben weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche sieben weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von über jeweils 80 Jahren, um eine Frau im Alter von über 70 Jahren sowie um zwei Männer im Alter von über jeweils 85 Jahren, um einen Mann im Alter von über 75 Jahren und um einen Mann im Alter von über 60 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 183 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 57 im Jahr 2022.

Finanzielle Hilfen und niederschwellige Beratungsangebote für Unternehmen

Der Ministerrat hat vor kurzem die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns und der Krisenberatung Corona bis Ende Juni beschlossen. Auch die von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Härtefallhilfen werden verlängert. Zudem hat das Landeskabinett grünes Licht für die weitere Umsetzung der Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 im zweiten Quartal 2022 gegeben.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass Unternehmen und Selbstständige weiterhin Planungssicherheit benötigen, auch wenn die Maßnahmen nun gelockert wurden. Denn viele Branchen seien wie bisher von Umsatzeinbrüchen getroffen. Ihnen müsse in einer weiter dynamischen und unvorhersehbaren Lage nach einem schwierigen Winter ein Sicherheitsnetz geboten werden. Das werde mit der Verlängerung der Programme geleistet.

Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert und kann wie bisher im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes beantragt werden. Der Bund bereitet derzeit die Antragsplattform für das nächste Quartal vor. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Förderzeitraum.

Mit der Ergänzungsförderung in Höhe von 1000 Euro je Fördermonat werde eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe des Bundes für Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung häufig nicht ausreiche. Da der Bund diese Förderlücke nicht mit Bundesmitteln schließt, werde die Förderung landesseitig konsequent fortgeführt, teilte das Ministerium mit. Bislang konnten Unternehmen und Selbstständige durch den fiktiven Unternehmerlohn mit rund 347 Millionen Euro unterstützt werden.

Neben finanziellen Hilfen würden viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote benötigen. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie führten insbesondere im Gastgewerbe massiv zu Absagen im Veranstaltungs- und Weihnachtsgeschäft, wodurch die Betriebe wirtschaftlich stark leiden. Auch bei den Dienstleistungen und der Industrie bestehe wieder Beratungsbedarf, insbesondere in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und Sicherstellung der Liquidität, erläuterte das Wirtschaftsministerium.

Seit Beginn des Angebots haben mehr als 3100 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass auch die Härtefallhilfen, die von Bund und Land finanziert werden, im zweiten Quartal zur Verfügung stehen. Mit den Härtefallhilfen könnten nahezu alle individuellen Problemsituationen abgedeckt werden, die von der Überbrückungshilfe nicht erfasst werden. Es sei wichtig, dass dieses Angebot aufrechterhalten werde.

Die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder sind im Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den freien Berufen. Im Rahmen der Härtefallhilfen wurden bislang 74 Unternehmen in Baden-Württemberg mit Mitteln in Höhe von rund zwei Millionen Euro – davon rund eine Million Euro aus Landesmitteln – unterstützt.

 

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

 

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