Wertheim/Main-Tauber-Kreis: 2025 wird Restmüllabfuhr teurer

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Die Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung im Landkreis für das Jahr 2025 werden jetzt versandt. Foto: Landratsamt Main-Tauber-Krei

 

Restmüllabfuhr wird 2025 etwas teurer

Landratsamt verschickt Gebührenbescheide

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) verschickt ab 10. März die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Jahr 2025. Bei den Restmüllgebühren gibt es für dieses Jahr eine leichte Erhöhung. Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Wurde bereits ein SEPA-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird nach dem Fälligkeitsdatum abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben und verrechnet.

Wenn kein SEPA-Mandat vorliegt, muss der geforderte Betrag vor Fälligkeit an den AWMT überwiesen werden. Bei der Überweisung muss der Verwendungszweck laut Bescheid angegeben werden, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.

Seitdem im Main-Tauber-Kreis das Ident-System eingeführt wurde, kann der AWMT die eingesetzten Müllgefäße dem jeweiligen Haushalt direkt zuordnen. Daher ist das zeitweilig erhobene Pfand für Bio- und Papiertonnen entfallen. Haushalte, die nach dem 1. Februar 2024 noch eine Pfandmarke an den AWMT zurückgegeben haben, erhalten mit dem Gebührenbescheid für 2025 die Verrechnung in Höhe von 15 Euro pro Pfandmarke.

Der AWMT bittet um Verständnis, dass es bei Fragen rund um den Gebührenbescheid zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline und bei Anfragen per E-Mail kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet.

Was ist zu tun bei Zuzug, Umzug und Wegzug?

Bei Zuzug meldet sich der Bürger beim Einwohnermeldeamt an. Dort gibt es den Vordruck, mit dem die Müllgefäße bestellt werden. Anträge stehen auch unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter bereit. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften sind bei der Biotonne weiterhin möglich. Nicht zulässig ist die Übernahme der Müllgefäße der Vormieter, da die Tonnen personalisiert und somit einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.

Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreises müssen die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitgenommen und beim AWMT auf die neue Adresse angemeldet werden. Die dazugehörige Behälternummer ist auf der Rückseite des Gebührenbescheids zu finden.

Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden. Die Mülltonnen dürfen nicht an andere Benutzer oder Nachmieter weitergegeben werden. Anfallende Müllgebühren trägt der Tonneninhaber bis zur Rückgabe aller Müllgefäße an den AWMT.

Alle Informationen rund um die Müll- und Wertstoffentsorgung, die Satzung sowie den Abfallkalender findet man auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/abfallwirtschaft.

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