Wertheim/Main-Tauber-Kreis: 2131 Corona-Infektionen – Neue Corona-Verordnung – Stand 04.04.2022

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Neue Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 3. April, 16.00 Uhr).

Main-Tauber-Kreis

2380 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 2813 Personen auf 33.924. Somit sind derzeit 2380 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 38, Assamstadt: 56, Bad Mergentheim: 333, Boxberg: 125, Creglingen: 73, Freudenberg: 60, Großrinderfeld: 63, Grünsfeld: 47, Igersheim: 77, Königheim: 62, Külsheim: 91, Lauda-Königshofen: 201, Niederstetten: 136, Tauberbischofsheim: 221, Weikersheim: 135, Werbach: 59, Wertheim: 334 und Wittighausen: 20.

2131 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 28. März bis 3. April) – Maskenpflicht im ÖPNV und in medizinischen Einrichtungen bleibt bestehen

Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Montag, 28. März, bis Sonntag, 3. April, insgesamt 2131 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Davon wurden 240 am Montag, 259 am Dienstag, 413 am Mittwoch und 336 am Donnerstag festgestellt. Am Freitag wurden 483 Fälle gemeldet. Am Samstag kamen nochmal 241 und am Sonntag 159 Fälle hinzu. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 36.480. In der Woche zuvor (21. bis 27. März) wurden 2793 und damit 662 Fälle mehr gezählt.

 

Fünf weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche fünf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von über 90 Jahren, um zwei Frauen im Alter von über 100 und über 85 Jahren sowie um einen Mann im Alter von über 80 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 176 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 50 im Jahr 2022.

Neue Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 3. April, 16.00 Uhr).

160 Impfungen am letzten Öffnungstag im RIS

Der Regionale Impfstützpunkt (RIS) in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen hatte am Donnerstag, 31. März, zum letzten Mal geöffnet. An diesem Tag wurden vier Erst-, zwölf Zweit-, 28 Dritt- und 116 Viertimpfungen vorgenommen. Somit wurden an diesem Tag im RIS insgesamt 160 Impfdosen verabreicht. In der vierten Woche, in der der Impfstoff des Herstellers Novavax angeboten wurde, wurde dieses Vakzin zwölf Mal nachgefragt.

Im RIS erhielten seit dem Start insgesamt 505 Personen ihre erste, 1343 Personen ihre zweite, 9509 Personen ihre dritte und 791 Personen ihre vierte Impfung. Insgesamt wurden also 12.148 Impfdosen im RIS gegeben.

Seit Freitag, 1. April, ist der RIS geschlossen. Noch gewünschte Impfungen finden grundsätzlich in der Regelversorgung bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Mobile Impfungen werden nochmal am Samstag, 23. April, von 10 bis 13 Uhr in der Cafeteria im Schul- und Sportzentrum, Kieselallee 1, in Creglingen angeboten. Eine mobile Impfaktion findet am Mittwoch, 27. April, am 13 Uhr im Beruflichen Schulzentrum in Wertheim, Reichenberger Straße 8, statt.

Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Seit Sonntag, 3. April, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und in medizinischen Einrichtungen bleibt erhalten.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, seien weiterhin notwendig, teilte die Landesregierung mit. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie habe sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

In der neuen Corona-Verordnung ist eine Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung vorgesehen. Die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) gilt weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Regelung von Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten.

Die Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten bleibt weiterhin bestehen. In Schulen und Kitas, in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, von vollziehbar Ausreisepflichtigen, von Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern, in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, bleibt die Testpflicht ebenfalls bestehen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung umgesetzt, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Hotspot-Regelung über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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