23 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 26. August) – Neue Corona-Verordnungen für Sport, Musik und Kunst notverkündet
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 26. August, insgesamt 23 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Freudenberg, Igersheim, Lauda-Königshofen und Wertheim und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens vier Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um mindestens zehn Personen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, davon fünf aus Hochrisikogebieten. Für die Kontakte der neu Infizierten wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5460.
148 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 16 Personen auf 5222. Somit sind derzeit 148 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 3, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 31 (+7), Boxberg: 5, Creglingen: 4, Freudenberg: 4 (+2), Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 15 (+4), Königheim: 0, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 30 (+2), Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 5, Weikersheim: 1, Werbach: 3, Wertheim: 33 (+8) und Wittighausen: 2.
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Mittwoch bei 74,8
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 25. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 74,8.
„Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Fallzahlen wieder deutlich ansteigen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, die AHA-Regeln – Abstand, Hygiene und im Alltag Maske tragen – jederzeit einzuhalten sowie regelmäßig zu lüften. Wer noch nicht geimpft ist, sollte dies am besten sofort nachholen, um sich und andere zu schützen, erklärt Erster Landesbeamter Florian Busch, Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt.
Seit Beginn der Sommerferien waren rund ein Viertel der Corona-Fälle im Main-Tauber-Kreis auf Auslandsreisen zurückzuführen. „Daher appelliere ich an jeden Reiserückkehrer, sich freiwillig selbst zu testen, auch wenn dies nach einem Aufenthalt in Nicht-Risikogebieten keine Vorschrift ist und auch wenn bereits ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Nur so kann die Pandemie eingedämmt werden“, sagt Erster Landesbeamter Busch.
Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (19. bis 25. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Donnerstag, 26. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Wohnbereich des Pflegeheims „Haus im Umpfertal“ unter Quarantäne
Aufgrund eines positiven PCR-Tests bei einer Pflegekraft wurde ein Wohnbereich des Pflegheims „Haus im Umpfertal“ in Boxberg unter Quarantäne gestellt. Dies beinhaltet ein Besuchsverbot sowie einen Belegungs- und Aufnahmestopp. Eine Flächentestung in diesem Wohnbereich wird in den kommenden Tagen vorgenommen.
30 weitere Mutationen nachgewiesen
Bei 30 Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich hierbei in 29 Fällen um die Delta-Variante des Coronavirus und in einem Fall um eine noch unklare Variante. Nunmehr wurde bei insgesamt 1356 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Inzidenzabhängige Regelungen gestrichen
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat vor kurzem die Corona-Verordnung für die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen und die Corona-Verordnung Sport notverkündet. Die wesentliche Neuerung ist in beiden Verordnungen die Streichung der inzidenzabhängigen Regelungen und die Einführung der Systematik von Immunisierten und Nicht-Immunisierten. Zudem wurde aufgenommen, dass Schülerinnen und Schüler ihren Nachweis per Schülerausweis, Schulbescheinigung oder sonstigem schriftlichen Nachweis der Schule erbringen können – und damit von der Testnachweispflicht befreit sind.
Das Kultusministerium teilte mit, dass durch die Einführung der Systematik nach Immunisierten und Nicht-Immunisierten ein großer Schritt in Richtung Normalität und damit wieder mehr Sport, Musik und Kunst möglich gemacht werde. Das sei insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig, die in der Pandemie viel zurückstecken mussten und sich auch gerade zugunsten der Erwachsenen zurückgenommen haben.
Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult seien, müssen keinen Testnachweis vorlegen. Schülerinnen und Schüler müssen ebenfalls keinen Testnachweis vorlegen. Für sie würde beispielsweise die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder auch eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule ausreichen. Soweit Schülerinnen und Schüler aufgrund der Sommerferien noch keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, kann dieser auch aufgrund des nachgewiesenen Alters (zum Beispiel mit einem amtlichen Ausweis) oder aufgrund des Erscheinungsbildes als nachgewiesen angesehen werden, erläuterte das Ministerium.
Für das unterrichtende Personal an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sowie für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport gelten die 3G-Regelungen. Geimpften und Genesenen sei damit der Zutritt zu Angeboten im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Einschränkung erlaubt, wenn sie einen entsprechenden Nachweis besitzen. Nicht-immunisierten Personen sei der Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen hingegen nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises gestattet. Das gelte auch für die Lehrpersonen und Übungsleiterinnen und Übungsleiter, erklärte das Kultusministerium.
Das Ministerium teilte mit, dass die Corona-Verordnung Sport weiterhin festlege, dass im Freien nicht-immunisierten Personen der Trainings- und Übungsbetrieb auch ohne Testnachweis gestattet sei. Wollen sie in geschlossene Räume betreten, bräuchten sie einen Testnachweis. Als solche gelten auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume. Erlaubt sei aber, dass Eltern oder Personensorgeberechtigte, die nicht immunisiert sind, sich ungetestet ebenfalls kurz im Innenbereich aufhalten dürfen, um Kinder zum Training zu bringen oder von dort abzuholen. Auch die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage sei möglich.
Für den Fall eines hohen Infektionsgeschehens und einer steigendenden Belastung des Gesundheitswesens behalte sich die Landesregierung allerdings vor, zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. Wenn sich das Ausbruchsgeschehen verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, müsse reagiert werden. Die Impfung sei der beste Schutz, sie senke die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren und insbesondere auch die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken. Zudem helfe sie auch den Mitmenschen. Eine Impfung sei auch deshalb so wichtig, damit die wertvollen Freizeitangebote im Sport und in der Kultur sicher genossen werden können, erklärte das Kultusministerium.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de