263 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion – Neuer Tagesrekord – Neue Corona-Verordnung verschärft Regeln weiter
Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Dienstag, 7., bis Mittwoch, 8. Dezember, insgesamt 263 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 105 am Dienstag und 158 am Mittwoch. Dies ist die höchste Zahl an festgestellten Neuinfektionen im Main-Tauber-Kreis an einem Tag seit Beginn der Pandemie. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 9078.
966 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 173 Personen auf 7998. Somit sind derzeit 966 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Dienstag und Mittwoch neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 5, Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 58, Boxberg: 11, Creglingen: 11, Freudenberg: 6, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 9, Igersheim: 12, Königheim: 6, Külsheim: 8, Lauda-Königshofen: 38, Niederstetten: 7, Tauberbischofsheim: 34, Weikersheim: 4, Werbach: 3, Wertheim: 46 und Wittighausen: 0.
Zwei weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt
Das Gesundheitsamt hat zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 60 Jahren und um eine Frau im Alter von über 75 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 114 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 94 im Jahr 2021.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Dienstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 7. Dezember, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 447,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (1. bis 7. Dezember) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,5. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 671.
Die aktuellen Werte für Mittwoch, 8. Dezember, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen
Das Land Baden-Württemberg hat die bisherigen Corona-Regeln weiter verschärft. Die neue Verordnung ist vor kurzem in Kraft getreten. Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen wurden. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.
Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt. Für die Gastronomie gilt generell die 2G-Plus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.
Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten verschärfte Zutrittsregeln mit 2G-Plus. Auch im Einzelhandel gilt die 2G-Plus-Regel. Ausgenommen hiervon sind Einrichtungen der Grundversorgung. Weihnachtsmärkte, Diskotheken und Clubs müssen schließen. Für Alkohol gibt es ein Verkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum. An Silvester und am Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester.
Bei der 2G-Plus-Regel ist der Zutritt zu einer Einrichtung oder Veranstaltung nur für geimpfte oder genesene Personen erlaubt, die zusätzlich noch einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Geboosterte Personen oder Personen, deren vollständige Impfung bzw. deren durch PCR-Test bestätigte Coronavirus-Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
Für Ungeimpfte bleiben die strengen Kontaktbeschränkungen bestehen. Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, Geimpfte zählen nicht dazu. Gemäß Ministerpräsidentenkonferenz-Beschluss soll zudem eine Teilnehmergrenze für private Feiern und Zusammenkünfte von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Zur Anzahl der Teilnehmenden für die jeweilige Begrenzung zählen geimpfte und ungeimpfte Personen. Bevor eine solche Regel in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen. In Hotspot-Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis liegt derzeit unter 500.
Das Land Baden-Württemberg teilte mit, dass man mitten in der vierten Welle sei, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Um die Welle zu stoppen, müssten drastische Mittel ergriffen werden. Das sei schmerzlich, aber notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen sei dramatisch. Das System müsse entlastet und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abgeflacht werden. Deshalb komme es mehr denn je darauf an, die Kontakte so weit wie möglich zu begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals zu verstärken. Das gelte in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie Teil der vierten Welle seien, wenn auch in geringerem Ausmaß.
Das Land erläuterte, dass die notwendigen Maßnahmen für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte bedeuten. Das sei der Landesregierung bewusst. Das Land sei mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, dass die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Man setze sich dabei im Sinne der Unternehmen gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So dränge das Land unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt werde, auch wenn die Schließung nicht ausdrücklich angeordnet wurde.
Nur Impfen führe dauerhaft aus der Pandemie und beende damit den Teufelskreis aus Lockerungen und Schließungen. Weiterhin sei die Impflücke zu groß. Deshalb sei wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre, wie zugesagt, eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, dass der Kreis derjenigen, die Impfungen vornehmen dürfen, deutlich ausgeweitet werden soll. Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund außer den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet, erklärte das Land.
Es sei erfreulich, dass Bewegung in das Thema kommt. Das sei ein ganz wichtiges Signal, erläuterte das Land. Die Zusage von Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz sei erfreulich. Nun müsse der Bund zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet, erklärte das Land.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de