Frankfurt (ots)
Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Fünf Jahre nachdem die erste Anklage gegen ihn erhoben worden ist, muss sich der Steueranwalt und Regierungsdirektor a.D. Hanno Berger vor Gericht verantworten. Am Montag wurde der 71-Jährige erstmals zur Anklagebank geführt. In Handschellen, da er seit seiner Auslieferung vor einigen Wochen in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim in Untersuchungshaft sitzt.
Berger, der sich während der Durchsuchung der Geschäftsräume seiner Kanzlei 2012 in die Schweiz absetzte, hatte offenbar darauf gehofft, dass sich das Alpenland konziliant gegenüber seinen Steuersünden respektive kreativen Vermeidungsmodellen zeigen würde. Dass die Auslieferungsersuche der deutschen Justiz dann doch erhört wurden und der Wahlschweizer sich nun doch vor den hiesigen Gerichten verantworten muss, kann man durchaus als Indiz für den Kulturwandel werten, den die Schweiz in den vergangenen Jahren erlebt hat. Offensichtlich ist es nicht mehr das vorrangigste Ziel, den Schöpfern und Nutznießern zwielichtiger Steuersparmodelle einen Unterschlupf zu bieten.
Nun ist es also am deutschen Rechtsstaat, Zähne zu zeigen. Die Hoffnung mancher Beteiligter, dass der Verweis auf die Komplexität der zugrundeliegenden Kreisgeschäfte mit Wertpapieren ausreichen würde, um der Strafe zu entgehen, wurde durch die langjährigen Freiheitsstrafen erschüttert, die das Landgericht Bonn in diesem und im vergangenen Jahr gegen zwei frühere Warburg-Banker verhängte. Berger, der die Geschäftsmodelle offenbar mitentwickelt und bei gut betuchten Kunden vermarktet hat, kann ebenso wenig auf Milde hoffen wie die früheren Geschäftsführer der Maple Bank, die in Frankfurt vor Gericht stehen.
So erfreulich es ist, dass der Staat nicht tatenlos zusieht, wie die Staatskasse geplündert wird, stellt sich die Frage, ob die Zähne des Rechtsstaats noch ohne Haftcreme sitzen. Die ersten Geschäfte, wegen derer sich die Angeklagten an den Gerichten Bonn, Wiesbaden und Frankfurt verantworten müssen, wurden vor gut 15 Jahren getätigt. Das lässt nicht nur Raum für nachvollziehbare Gedächtnislücken bei den Beteiligten. Es reduziert auch die Zahl der Beteiligten, die man noch zur Rechenschaft ziehen kann. Zwei der Angeklagten in den Verfahren in Frankfurt und Wiesbaden leben schon nicht mehr, ein weiterer ist aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht in der Lage, an dem Verfahren teilzunehmen. Wenn die Übung eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Nachahmer haben soll, wäre etwas mehr Tempo angesagt.
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